Die EU-Kommission hat klargestellt, dass sie die Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Autos nicht rückwirkend ändern will. Dies könnte möglicherweise die Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen bedeuten. In einem Brief von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton an Bundesverkehrsminister Volker Wissing wird betont, dass keine Maßnahmen ergriffen werden sollen, die Bürger oder Automobilhersteller benachteiligen.
Der FDP-Politiker Wissing hatte in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor der möglichen Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen gewarnt. Hintergrund ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Einhaltung von Abgasnormen. Breton erklärte jedoch, dass die Kommission keine Änderungen plant, die zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Automobilhersteller führen würden.
Nach EU-Recht müssen Schadstoffgrenzwerte unter bestimmten Bedingungen eingehalten werden, was traditionell in Testzentren geschieht. Infolge des Dieselskandals wurden auch Prüfungen unter realen Fahrbedingungen eingeführt, die für neue Fahrzeugtypen ab der Norm "Euro 6d temp" gelten. Ältere Dieselmodelle der Normen Euro 5 und Euro 6 erfüllen diese neuen Richtwerte jedoch nicht.
Rechtslage und Gerichtsurteil
Breton nannte Wissings Befürchtungen "irreführend". Die Kommission habe lediglich festgestellt, dass Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen einzuhalten sind. Diese Aussage beziehe sich nicht auf jede Fahrsituation. Breton betonte, dass die Kommission weiterhin Lösungen fördern werde, die eine saubere und gesunde Luft sowie einen vorhersehbaren Rechtsrahmen unterstützen.
Stilllegung rechtlich bedenklich
Der ADAC betonte indes, die betroffenen Fahrzeuge seien ordnungsgemäß zugelassen worden. "Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden." Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund "abwegig".
Auch die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, betonte: «Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht.»