Der Bundesrat hat den Weg für die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Deutschland geebnet. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu - allerdings mit Änderungen, die die Bundesregierung nun noch umsetzen muss. Demnach sollen die Gefährte generell erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt werden und nicht bei langsameren Modellen schon ab zwölf Jahren wie zunächst vorgesehen. Entgegen der ursprünglichen Pläne sollen auch keine E-Tretroller auf Gehwegen fahren, sondern grundsätzlich auf Radwegen.
Die Bundesregierung will in diesen beiden wichtigen Punkten auf Sicherheitsbedenken der Ländern eingehen. Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (CDU) sprach sich im Bundesrat ebenfalls für ein Mindestalter von 14 Jahren aus.
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) strebt eine Zulassung der E-Tretroller noch im Sommer an. Sie sollen neue Mobilitätsangebote vor allem in Städten schaffen - zum Beispiel von einer Bushaltestelle weiter nach Hause oder ins Büro. In mehreren deutschen Städten machen sich Leihanbieter für einen Start bereit.
Den größten Streitpunkt hatte Scheuer schon vorab abgeräumt und ein Herausnehmen der Nutzung von Gehwegen zugesagt. Die ursprünglichen Pläne für eine Verordnung sahen vor, dass E-Roller, die langsamer als zwölf Kilometer pro Stunde (km/h) sind, im Schritttempo auf Bürgersteigen fahren sollten. Nun sollen alle E-Roller in der Regel auf Radwegen fahren, wie es zunächst nur für schnellere Gefährte ab zwölf km/h vorgesehen war. Der Bundesrat stimmte auch dafür, die Unterteilung in zwei Kategorien ganz aus den Regeln herauszunehmen.
Ein zweiter Aspekt, über den zuletzt noch diskutiert wurde, ist die Altersfreigabe. Scheuer wollte langsamere E-Tretroller bis zwölf km/h schon ab zwölf Jahren zulassen, schnellere ab 14 Jahren. Dies soll nun die generelle Altersgrenze sein. Forderungen, Tretroller erst ab 15 Jahren zu erlauben, fanden in der Länderkammer keine Mehrheit.
Zugelassen werden sollen E-Tretroller, die höchstens 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Eine Helmpflicht soll es nicht geben, auch einen Moped-Führerschein brauchen Fahrer nicht. Anders als Fahrräder sollen die neuen E-Scooter außerdem versicherungspflichtig sein. (dpa)