Wer eine Messanlage manipuliert oder außer Betrieb setzt, mache sich strafbar. Damit ist auch das Umschubsen eines Blitzers strafbar – auch wenn das Gerät dabei nicht kaputtgeht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und in letzter Instanz die Verurteilung eines Angeklagten bestätigt.
Der Angeklagte hatte eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage absichtlich umgestoßen, sodass sie eine Stunde lang keine Messungen vornehmen konnte. Beschädigt wurde das Gerät dadurch jedoch nicht.
Vor Gericht ging es nun um die Frage, ob es sich trotzdem um eine Straftat handelte. Allein das Lahmlegen des Betriebs gilt als Straftat.
Die OLG-Richter bejahten dies. Wer eine Messanlage manipuliere oder außer Betrieb setze, mache sich strafbar. Das gelte nicht nur für die klassische Sabotage wie Zerstörung oder Beschädigung, sondern auch für gezielte Eingriffe, die den Betrieb lahm legten. Die OLG-Richter verwarfen die Revision des Angeklagten gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Paderborn als unbegründet. Dieses hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.