Der Bundestag hat beschlossen, die Steuerermäßigung für Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff fortzuschreiben. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD reichten einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff bis zum Frühjahr 2016 vorzulegen.
"Wir begrüßen, dass es nun nach längerer Diskussion zum Beschluss des Bundestages gekommen ist, die Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff fortzuschreiben", sagte Timm Kehler, Vorstand des Vereins Zukunft Erdgas. Die Verlängerung sei ein wichtiges Signal für die Planungs- und Investitionssicherheit von Verbrauchern und allen Marktpartnern. "Nun gilt es die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs zügig zu konkretisieren. Wir werden uns dabei aktiv einbringen und sprechen uns für eine Verlängerung bis 2026 aus", sagte Kehler.
Bis Ende 2018 gilt für Erdgas und Bio-Erdgas als klimaschonender Kraftstoff ein vergünstigter Energiesteuersatz. Mit der Fortschreibung der Steuerermäßigung soll die Dekarbonisierung des Verkehrs und die Marktdurchdringung von Erdgasfahrzeugen weiter vorangetrieben werden. (Zukunft Erdgas/ms)