Das Bundeskartellamt hat am 9. Oktober 2019 die Übernahme von Lekkerland durch die Rewe-Gruppe freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte dazu: „Im Bereich Großhandel mit Lebensmitteln kommen Rewe und Lekkerland auch gemeinsam nur auf unbedenkliche Marktanteile von unter zehn Prozent. Betrachtet man verschiedene Kundengruppen, sind die Beteiligten in dem Segment der Belieferung von Tankstellen und sonstigen Convenience-Geschäften, insbesondere Kiosken, gemeinsam der mit Abstand stärkste Anbieter. Allerdings beschränkt die starke Nachfragemacht der großen Mineralölgesellschaften die Handlungs- und Preissetzungsspielräume. Auch für kleine und mittlere Tankstellenbetreiber gibt es hinreichende Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Spartenlieferanten für einzelne Produktgruppen. Die Beschaffungsseite haben wir gerade im Hinblick auf die starke Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel sehr genau abgeklopft. Gegenüber den Herstellern und Lieferanten ist Rewe nach Edeka und neben der Schwarz-Gruppe einer der drei größten Abnehmer für den Lebensmitteleinzel- und -großhandel in Deutschland. Allerdings bleibt der Zuwachs durch Lekkerland mit insgesamt unter 0,5 Prozent gering.“
Bei der Frage der Marktmacht auf der Beschaffungsseite hat das Bundeskartellamt auch berücksichtigt, dass Lekkerland als Großhändler darauf angewiesen ist, ein breites Sortiment anzubieten, aus dem die Kunden eine Auswahl treffen können. Diese Auswahl behalten sich die Tankstellenketten vor. Die Steuerungsmacht darüber, welche Produkte in den Regalen der Tankstellen platziert werden, liegt daher überwiegend bei den Mineralölgesellschaften, heißt es in einer Pressemitteilung. (jr)