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Gasrückführungssysteme: Zertifikat erneuern

26.10.2018 12:00 Uhr
Gasrückführungssysteme: Zertifikat erneuern
Die Quantium-Baureihe von Tokheim entspricht den Anforderungen der neuen Norm zur Gasrückführung.
© Foto: Tokheim Service Group

Ab 1. Januar 2019 müssen alle Zapfsäulen eine Zertifizierung entsprechend der Norm DIN EN 16321-1:2013 haben. Sie bescheinigt die Einhaltung der zulässigen Gasrückführungsrate.

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DIN EN 16321-1:2013. Was nach unverständlichem Zeichensalat aussieht, ist für Tankstellenbetreiber eine wichtige Norm, die ab 1. Januar 2019 gilt. ­Dann müssen alle Zapfsäulen, die ab 1993 ­errichtet wurden, mit einem Gasrück­führungssystem entsprechend dieser Norm ­ausgestattet sein. Tankstellen dürfen nur betrieben werden, wenn für das Gasrückführungssystem ein Zertifikat über die Einhaltung der zulässigen Gasrückführungsrate vorliegt. Zertifikate, die nicht die Übereinstimmung mit dieser Norm bescheinigen, verlieren ihre Gültigkeit und müssen nach einer erneuten Systemprüfung neu ausgestellt werden.

„Betreiber sollten umgehend ermitteln, ob an ihren Tankstellen Gasrück­führungssysteme eingebaut sind, die nicht nach der neuen Norm zertifiziert sind. Ist dies der Fall, sollte beim Inhaber des bestehenden Zertifikats, in der Regel dem Hersteller, das neue Zertifikat angefordert werden. Wir empfehlen, möglichst umgehend eine Prüfung des Gasrückführungssystems nach der aktuellen DIN-Norm zu beauftragen, sobald das neue Zertifikat an der Tankstelle vorliegt“, erklärt Hermann Dinkler, Experte für Anlagensicherheit beim Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV).

Wenn eine neue Zertifizierung zwar in Auftrag gegeben, aber noch nicht abgeschlossen wurde, kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. „Hat der Inhaber des Zertifikats keine Neuzertifizierung beantragt oder agiert er nicht mehr auf dem Markt, muss für das individuelle Gasrückführungssystem ein neues Zertifikat beantragt werden. Alternativ ist das System gegen eines mit neuem Zertifikat auszutauschen“, sagt Dinkler.

Hersteller entspannt

Die Hersteller sehen dem Stichtag 1. Januar gelassen entgegen. Die Tokheim Service Group (TSG) verspricht ihren Kunden, dass alle Quantium-Zapfsäulen, die seit 1999 installiert wurden, der neuen Richtlinie entsprechen. Bei Zapfsäulen, die ab dem 31. Juli 2017 verbaut wurden, muss nichts beachtet werden. Bei Zapfsäulen, die zwischen 1999 und 2017 gebaut wurden, ist eine Dokumentation der Neuzertifizierung notwendig. „Wir müssen diese Tankstellen anfahren und dort prüfen, ob diese Technik auch wirklich verbaut ist. Dann kann die Kennzeichnung auf der Tankstelle geändert und das aktuelle Zertifikat bei der Station hinterlegt werden“, sagt Christian Leu, Bereichsleiter Marketing & Produkte bei der TSG. Über diesen formalen Weg könne die gesamte Quantium-Baureihe auf den Stand der Norm gebracht werden.

Ähnlich ist die Situation bei Gilbarco. Für Zapfsäulen ab dem Lieferdatum 1. Januar 2014 liegen bereits gültige Zertifikate vor. Für drei Gasrückführungssysteme, die in Zapfsäulenmodellen bis 1998 zurück verwendet wurden, hat das Unternehmen die Neuzertifizierung beantragt. „Die Verfügbarkeit der neuen Zertifi­kate streben wir bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zum 1. Januar an“, erklärt Gregor Trelle, Produktmanager Zapfsäulen Europa. „Für Zapfsäulen anderer Generationen, die nicht bereits während ihrer Betriebszeit auf eine jüngere Technik umgerüstet wurden, ist ein Upgrade auf eines der vorhandenen beziehungsweise in der Zulassung befindlichen Systeme möglich.“ Für weitere Zapfsäulentypen sei eine Neuzertifizierung der Gasrückführungssysteme ökonomisch nicht sinnvoll, da die Ersatzteilverfügbarkeit am Markt und damit der fortwährende Betrieb der Zapfsäulen nicht mehr gewährleistet ist, ergänzt Trelle.

(Autorin: Julia Richthammer; der Artikel erschien in Sprit+ Ausgabe 10./11.2018)

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