Für welche Arbeitskräfte gilt die Dokumentationspflicht? Muss die Rüstzeit bei Kassenkräften als Arbeitszeit dokumentiert werden? Was darf der Zoll bei einem Besuch prüfen? Der Mindestlohn beschäftigt auch fünf Monate nach der Einführung die Gemüter der Tankstellenbranche. Das zeigte die Jahreshauptversammlung der IG Esso in Potsdam, auf der der Verbandsvorstand und die Geschäftsführung rege mit den 50 Teilnehmern über das Gesetz aus rechtlicher und aus finanzieller Sicht diskutierten.
Ein weiteres großes Thema war das jüngste Gespräch von Vertretern der IG Esso mit den Tankstellenverantwortlichen bei Esso. In diesem Zusammenhang kritisierte Geschäftsführer André Zacharias, dass Esso immer noch keine Geschäftspläne mit den Betreibern vereinbart hat. Immerhin würden wohl Tankstellen, die durch den Mindestlohn in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bisher durch Zuschüsse von der Mineralölgesellschaft unterstützt. Bisher seien ihm noch keine Tankstellen bekannt, die wegen des neuen Gesetzes zahlungsunfähig seien, betonte Zacharias.
Als Gastredner waren Thorsten Eichinger, Geschäftsführer von Marketing und Convenience-Shop System (MCS), Stefan Schwarzer, Verkaufsleiter von Christ, und Boris Cosic von Branchbunch eingeladen. Sie gaben den Teilnehmern Tipps für ein erfolgreiches Marketing sowie für die Umsatzsteigerung im Shop- und Waschgeschäft.
Einen ausführlichen Bericht der Jahreshauptversammlung der IG Esso finden Sie in Ausgabe 6 des tankstellen markt. (ab)