Klimaschonende Innovationen forcieren und die Verbraucher transparent darüber informieren – diesen Anspruch hat sich AVIA Deutschland auf die Fahnen geschrieben. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) war das sauer aufgestoßen. Sie hatte das Unternehmen für den Schmähpreis Goldener Geier nominiert (wir berichteten, für Details hier klicken) und der Avia Greenwashing vorgeworfen.
Das Landgericht München gab nun AVIA Recht. Im konkreten Fall kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass sie bei der Verwendung der Begrifflichkeiten "Klimakompensation" bzw. "CO2-Kompensation" durch die AVIA weder "eine Irreführung" noch eine "Vorenthaltung von wesentlichen Informationen" erkennen können.
Mit dem Urteil wurde eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in allen Haupt- und Hilfsanträgen abgewiesen. Dabei ging es um frühere, CO2-kompensierte Produkte aus dem AVIA-Portfolio. Um dem vorhandenen Bedarf und den Klimaaspekten Rechnung zu tragen, wurden in anerkannten Kooperationen weltweit Kompensations-Maßnahmen unterstützt. Von der Waldaufforstung bis zum Ausbau von Windkraft waren dabei alle Projekte nach international anerkannten, höchsten Qualitäts-Standards zertifiziert. Die Produktdetails und Kompensations-Projekte wurden auf der Webseite der AVIA transparent einsehbar und detailliert beschrieben.
Für die Richter gibt es an der Darstellung nichts zu beanstanden. Die damaligen Produkt- und Projekt-Informationen für die Verbraucher entsprechen den rechtlichen Vorgaben, das gilt auch für die Verwendung der Begrifflichkeiten. "Klimaneutralität ist etwas anderes als CO2-Kompensation oder Klimakompensation", hält das Landgericht fest und weist darauf hin, dass die von der AVIA genutzten Begriffe "in ähnlicher Terminologie auch vom Umweltbundesamt verwendet werden".