Der Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt ging zunächst auf die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ein und mahnte: "Unternehmen dürfen die Krise nicht dazu nutzen, ihre Gewinne durch Kartellrechtsverstöße zu erhöhen. Wir schauen deshalb genauestens hin: Gegen illegale Absprachen oder Marktmachtmissbrauch werden wir konsequent vorgehen. Auf der anderen Seite zeigt sich das Kartellrecht auch als flexibel genug, um die veränderten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und besondere Bedarfe der Unternehmen, beispielsweise nach krisenbedingten Kooperationen untereinander übergangsweise zu tolerieren.“
Beobachtung der Kraftstoffpreise
Auch der Kraftstoffmarkt ist von der Inflation und dem Krieg betroffen und steht seitdem verstärkt im Fokus des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt hatte im April diesen Jahres vor dem Hintergrund der zahlreichen Verwerfungen im Kraftstoffmarkt mit extremen Preissteigerungen eine adhoc Sektoruntersuchung mit Fokus auf die Raffinerie- und Großhandelsebene eingeleitet. Im Rahmen der Untersuchung sollten Gründe für die Preisentwicklungen und den Einfluss auf die Preise an den Zapfsäulen untersucht werden.
Zugleich soll sie eine Grundlage für die durch den Gesetzgeber beabsichtigte Erweiterung der Aufgaben der MTS-K (Markttransparenzstelle für Kraftstoff) schaffen. Künftig soll die Organisation zu den Preisdaten an den Tankstellen auch Mengendaten erheben können. Erste Zwischenergebnisse sollen laut Mundt im Herbst vorgelegt werden. Er bekräftigt: "Wir werden weiter ganz genau hinsehen und darüber informieren, wie sich die Preise entwickeln und was passiert, wenn die Steuerermäßigung zum 1. September wegfällt."
Fusionskontrolle
Im Rahmen eines Hauptprüfverfahrens hat das Bundeskartellamt im Februar 2022 den Erwerb des OMV-Tankstellennetzes durch die EG Group intensiv geprüft (Sprit+ berichtete). Das betroffene Tankstellennetz von OMV umfasst 285 Standorte ausschließlich in Süddeutschland, mit einem Schwerpunkt in Bayern und Baden-Württemberg. Die Freigabe des Bundeskartellamtes steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass zunächst 24 Tankstellen der EG Group sowie 24 OMV Tankstellen in den problematischen Markträumen an dritte Unternehmen veräußert werden. Das Bundeskartellamt hat den Erwerbern dieser Standorte inzwischen zugestimmt.
Mundt: „Die aktuelle wirtschaftliche Lage verdeutlicht die überaus wichtige Funktion der Fusionskontrolle. In konzentrierten Märkten ist Preissetzungsmacht durch einzelne Unternehmen leichter durchzusetzen. Die präventiv wirkende Fusionskontrolle ist auch aus diesem Grund ein wichtiges Instrument der Wettbewerbsbehörden. Verschiedene Studien belegen, dass die Konzentration in Europa und Deutschland über die vergangenen Jahre nicht zugenommen hat. Das ist auch das Ergebnis einer konsequenten Fusionskontrolle in Europa.“
Kraftstoffvertrieb an Autobahntankstellen
Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken gegen die von der Tank & Rast GmbH für die kommenden fünf Jahre geplante Vergabe der Einlieferungs- und Vertriebsrechte für Kraftstoffe an Autobahntankstellen (das sog. „Vergabemodell 2023“). Das Unternehmen hatte das Bundeskartellamt um eine Einschätzung gebeten, ob das für die kommenden fünf Jahre geplante Vergabemodell mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Anhaltspunkte für einen Verstoß haben sich jedoch nicht ergeben. Die vorgenommenen Anpassungen des Vergabemodells beinhalten nach Ansicht der Behörde sogar einen gewissen Anreiz für die Mineralölkonzerne, über niedrigere Preise den Absatz zu steigern (Sprit+ berichtete).
Ladesäulen
Im Oktober 2021 wurden in einem Sachstandsbericht vorläufige Ermittlungsergebnisse der noch laufenden Sektoruntersuchung zur öffentlich zugänglichen E-Ladesäuleninfrastruktur veröffentlicht. Die Behörde sieht zahlreiche Ansatzpunkte für mehr Wettbewerb beim Ladestrom. So müsse es einen möglichst offenen und diskriminierungsfreien Marktzugang geben. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse zeigen:
- Das Instrument der öffentlichen Ausschreibung von Flächen (auf kommunaler Ebene) wird bisher zu wenig genutzt. Eine gesetzliche Vorgabe zur diskriminierungsfreien Vergabe dieser Flächen könnte wettbewerbliche Marktstrukturen bei der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur fördern. Das gleiche gilt für die diskriminierungsfreie Vergabe von staatlichen Fördermitteln für alle Anbieter (Sprit+ berichtete).
- Es gibt derzeit zwar keine ausreichenden Belege dafür, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht sind. Das Konzentrationsniveau in einzelnen Regionen ist jedoch derzeit hoch. Mit einem möglichst offenen Marktzugang können jedoch beim weiteren Ausbau der Infrastruktur und eines intensiveren Wettbewerbs auch die Preise sinken.
- Die Transparenz hinsichtlich der Preise und die Nutzerfreundlichkeit an den Ladesäulen sind verbesserungsfähig.
Den gesamten Bericht finden Sie hier.