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Kennzeichnungspflicht: Kraftstoffe richtig kennzeichnen

02.03.2020 09:18 Uhr
Zapfsäule an Aral-Tankstelle bei Nacht
Die Auszeichnung der Kraftstoffart muss künftig auch an der Zapfpistole angebracht sein.
© Foto: Aral

Tankstellenunternehmer müssen schnellstmöglich die DIN-Aufkleber an den Zapfsäulen durch die neue Version austauschen und jetzt neu auch an den Zapfpistolen anbringen.

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Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19. Dezember 2019 ist die Auszeichnungspflicht für Kraftstoffe amtlich und verbindlich. Tankstellenbetreiber müssen – im Prinzip sofort – den alten DIN-Aufkleber entfernen und durch den neuen Aufkleber auf der Zapfsäule ersetzen und jetzt zusätzlich auch auf der Zapfpistole anbringen.

Eine Übergangsfrist wollte der Gesetzgeber nicht einräumen, da er sonst mit den Umsetzungsfristen gegenüber der EU in Schwierigkeiten gekommen wäre. Da die Aufkleber aber wegen des etwas umständlichen und langwierigen Gesetzgebungsverfahrens nicht zur Verfügung standen, hat der Gesetzgeber stattdessen entschieden, dass die Nichtauszeichnung bis zum 19. Juni 2020 nicht geahndet wird. Anschließend ist die Nichtauszeichnung ordnungswidrig und kann sanktioniert werden.

Die Aufkleber können entweder über den Online-Shop der Einkaufsgesellschaft freier Tankstellen (www.eft-service.de/shop/aufkleber/87) oder bei der Uniti (Ansprechpartnerin Ivana Zelenika, zelenika@uniti.de) über ein Bestellformular geordert werden. Kunden von Alvern erhalten wegen der Auszeichnung der Zapfpistole kurzfristig ein Angebot der Firma Alvern.

Die Zapfsäulenaufkleber sind jetzt dreiteilig und enthalten neben den Labels noch die zusätzlichen Informationen, die man auch von den DIN-Aufklebern kennt.
+ Dieser Kraftstoff entspricht DIN EN 228 – ROZ 95
+ Dieser Kraftstoff entspricht DIN EN 228 – ROZ 98
+ Dieser Kraftstoff entspricht DIN EN 590
+ Dieser Kraftstoff entspricht DIN EN 14214
+ Dieser Kraftstoff entspricht DIN EN 598
+ Dieser Kraftstoff entspricht DIN EN 17723-2

Im mittleren Abschnitt findet sich die textliche Darstellung (Produktbezeichnung: Super, Diesel, Flüssiggas, H2 oder Erdgas L/Erdgas H und der Identifyer (rund = Ottokraftstoffe/viereckig = Dieselkraftstoffe/rautenförmig = gasförmige Kraftstoffe). Der untere Abschnitt enthält analog zu den alten DIN-Aufklebern die Zusatzinformationen, die zum jeweiligen Produkt gehören.

+ „Enthält bis zu 5% Bioethanol
+ „Enthält bis zu 10% Bioethanol“ und „Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformation einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!“
+ „Enthält bis zu 7% Biodiesel“ (BFT-Nachrichten 1/2020, ab)

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