Die Mineralölwirtschaft (MWV) in Deutschland fordert die Einführung einer CO2-Bepreisung, um klimafreundlichen Kraftstoffen im Verkehr zum Durchbruch zu verhelfen. Im Gegensatz zu bisherigen Vorschlägen ist dies beim Vorschlag des MWV und seiner Mitgliedsunternehmen weitgehend ohne Mehrbelastung von Autofahrern möglich: Zentraler Inhalt ist die Umgestaltung der Steuer dahingehend, dass mehr klimafreundliche Kraftstoffe angeboten werden, ohne dass insgesamt die Steuern erhöht werden.
Das Modell würde von Beginn der Umstellung an einen hohen CO2-Preis auf Mineralölprodukte bedeuten, bei Benzin etwa 125 Euro je Tonne CO2. „Dies wäre möglich, ohne die Verbraucher deutlich mehr zu belasten als heute“, sagte MWV-Hauptgeschäftsführer Christian Küchen in einer Pressemitteilung. Denn der Kern des Modells sei, dass es sich mit einer entsprechenden CO2-Bepreisung lohne, zunehmend CO2-arme und damit von der Steuer weitgehend befreite Kraftstoffe anzubieten und so die Klimabilanz im Verkehr zu verbessern. Wesentlicher Inhalt des Modells ist die Reduzierung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe auf die EU-Mindeststeuersätze. Der restliche Teil der heutigen Energiesteuer wird aufkommensneutral in eine CO2-Bepreisung überführt. Dieses Modell würde laut Küchen bereits kurzfristig ein kräftiges und gleichzeitig sozialverträgliches CO2-Preissignal schaffen.
In einem zweiten Schritt könnte nach einer Überarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie die Besteuerung der Kraftstoffe vollständig an den CO2-Emissionen orientiert werden. Das würde beispielsweise für Benzin einen CO2-Preis von fast 300 Euro je Tonne ermöglichen, ohne dass der Kunde höhere Steuersätze als heute zu tragen hätte. „Es ist davon auszugehen, dass damit ein großer Impuls zur Entwicklung und Markteinführung treibhausgasreduzierter oder treibhausgasneutraler Kraftstoffe gegeben würde“, sagte Küchen.
Wenn infolge der Umstellung zusätzliche Staatseinnahmen anfallen, sollten diese überwiegend zur Rückerstattung an die Bürger eingesetzt werden. Dadurch würden sozial nicht mehr hinnehmbare Mehrbelastungen von Verbrauchern vermieden. Darüber hinaus gehende Mehreinnahmen sollten zur Förderung des Klimaschutzes in den Bereichen Verkehr und Gebäude verwendet werden. (jr)