Das Mitte November 2019 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum nationalen Emissionshandel von Kraft- und Brennstoffen (BEHG) ist nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) ein richtiger Schritt, um die CO2-Emissionen im Verkehr zu reduzieren, ohne dabei die Autofahrer übermäßig zu belasten. Die Ausnahme für nachhaltige Biokraftstoffe bei der ab 2021 geltenden CO2-Bepreisung werde mittelfristig den Preisvorteil für klima- und umweltfreundliche Kraftstoffsorten wie Super E10 gegenüber hauptsächlich fossilem Benzin erhöhen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, begrüßte diese Regelung für Biokraftstoffe: „Der erste Entwurf aus dem Bundesumweltministerium (BMU) ließ darauf schließen, dass alle Brennstoffemissionen, also auch die von Biokraftstoffen, einer zusätzlichen CO2-Bepreisung unterworfen sein würden“. Die jetzt vorgesehene Erfassung der Kraftstoffemissionen in Verbindung mit der Bewertung der biogenen Emissionen mit dem Faktor Null führe dazu, dass Biokraftstoffanteile in Benzin und Diesel richtigerweise unbelastet durch das BEHG in den Handel gelangten. „Zukünftig wird es daher an der Zapfsäule für die Autofahrer einen Preisunterschied bei Benzin und Diesel geben, der davon abhängt, in welchem Umfang den Kraftstoffen biogene Anteile beigemischt sind“, so Schindler. Umweltbewussteres Tankverhalten wirke sich damit auch positiv im Geldbeutel des Verbrauchers aus, weshalb die Normierung von Kraftstoffsorten mit höheren Anteilen alternativer Kraftstoffe jetzt beschleunigt werden müsse.
Auch die Mineralölindustrie bekennt sich zu den Pariser Klimaschutzzielen und unterstützt deren Erreichung durch marktwirtschaftliche Instrumente. Dazu ist der ab 2021 für Verkehr und Wärme geplante nationale Emissionshandel mit der Verpflichtung zum Kauf von CO2-Zertifikaten aus Sicht des Mineralölwirtschaftsverbands (MWV) ein richtiger Schritt. Dazu sagte MWV-Hauptgeschäftsführer Christian Küchen: „Klimaschutz im langfristigen Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie an Öl- und Gasheizungen kann aber nur mit alternativen Kraft- und Brennstoffen erfolgreich sein, also E-Fuels und fortschrittlichen Biofuels. Denn wenn in den kommenden Jahren immer schärfere CO2-Emissionsobergrenzen gelten, könnten die Zertifikatspreise und damit die Verbraucherpreise für Autofahrer und Wärmekunden schnell unkalkulierbar werden – sofern bis dahin keine ausreichenden Mengen erneuerbarer Kraft- und Brennstoffe zur Verfügung stehen.“ Die Markteinführung klimafreundlicher Kraftstoffe müsse daher so gefördert werden wie die der Elektromobilität. Das sei bislang bei weitem nicht der Fall. Küchen abschließend: „Begleitend dazu muss die Energiesteuer auf ein CO2-Bepreisungssystem umgestellt werden. Dies würde bereits kurzfristig ein kräftiges, aber sozial verträgliches Preissignal schaffen. Ein hoher CO2-Preis bietet einen starken Anreiz für ein verstärktes Angebot an klimafreundlichen Kraftstoffen, die von der CO2-Bepreisung ausgenommen sind.“ (jr)