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Straßenverkehrsrecht: Neue Regel zur Bildung der Rettungsgasse

20.01.2017 08:17 Uhr
Straßenverkehrsrecht: Neue Regel zur Bildung der Rettungsgasse
Die Rettungsgasse wird jetzt immer zwischen dem äußersten linken Fahrstreifen und den Spuren rechts daneben gebildet.
© Foto: ADAC

Aufgrund einer Änderung der Staßenverkehrsordnung gilt jetzt die Vorschrift: Fahrzeuge auf dem äußersten linken Fahrstreifen fahren nach links und alle anderen nach rechts.

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Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen gilt eine neue Vorschrift zur Bildung der Rettungsgasse. Bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stau müssen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur bilden. Auf Straßen mit drei oder vier Fahrstreifen gilt dasselbe Prinzip: Autos auf dem linken Streifen fahren nach links und alle anderen nach rechts.

Bisher wurde die Rettungsgasse bei vier Fahrspuren in der Mitte gebildet. Die Neuregelung soll das Verfahren vereinfachen und dazu beitragen, dass die Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und anderer Rettungskräfte rechtzeitig zur Unfallstelle gelangen. In der Praxis hatte dies in der Vergangenheit nicht immer funktioniert, weil sich nicht alle Verkehrsteilnehmer sicher gewesen sind, wo die Rettungsgasse zu bilden ist. Die Straßenverkehrsordnung ist bereits im vergangenen Dezember entsprechend präzisiert worden. (ag)

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