Seit dem 20. Mai 2019 müssen alle produzierten Zigaretten- und Feinschnittpackungen mit individuellen Packungscodes gekennzeichnet sein, um die Packungen in der Lieferkette lückenlos zu verfolgen. Dies schreibt die europäische Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU vor, auf deren Grundlage ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem – Track & Trace (T&T) – etabliert worden ist, um den illegalen Handel mit Tabakwaren zu bekämpfen. Vor dem Stichtag produzierte Packungen ohne Packungscode dürfen nur noch für eine Übergangszeit von einem Jahr verkauft werden.
Laut Deutschem Zigarettenverband (DZV) kann jedoch von einem „reibungslosen Start nicht die Rede sein“. „Die Industrie hat in den letzten zwei Jahren mit einem hohen finanziellen Aufwand im dreistelligen Millionenbereich ihre Produktions- und Logistikprozesse umgestellt. Auf Seiten der EU kam es dagegen immer wieder zu Verzögerungen, kurzfristigen Änderungswünschen und IT-Pannen. Stabil läuft das System bis heute nicht“, kritisiert DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Die Einführung von Track & Trace für Tabakerzeugnisse sei in gesetzgeberischer, zeitlicher, finanzieller und technischer Hinsicht eine Zumutung für die deutsche Wirtschaft gewesen. Zudem bezweifelt Mücke, dass durch das neue System illegale Produktionsstätten, Schmuggelwaren und Fälschungen eingedämmt werden, da das System diese gar nicht erfasst.
Hintergrund: Die individuellen Packungscodes für in Deutschland verkäufliche Zigaretten- und Feinschnittprodukte werden von den Herstellern bei der nationalen Ausgabestelle, der Bundesdruckerei, elektronisch bezogen und dann auf die Packungen aufgedruckt. Alle am Handel mit Tabakwaren beteiligten Unternehmen, müssen sich bei der Bundesdruckerei registrieren lassen; neben Herstellern und Importeuren sind das 90.000 Händler mit bis zu 400.000 Standorten und Verkaufsstellen in Deutschland, so auch Tankstellen. Die Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass die T&T-Daten, darunter das Produktionsdatum und der Produktionsort, Versandwege, Versender und Empfänger der Waren, in der Lieferkette erfasst und in der zentralen EU-Datenbank verarbeitet werden können. (ab)