Kaum sind die Schockbilder auf Zigarettenschachteln beschlossene Sache, möchte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) neue Tabakwerbeverbote erwirken. Sein Gesetzesentwurf sieht vor, Außenwerbung, Kinowerbung, die Werbung an und in der Verkaufsstelle und für die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen zu Werbezwecken, das sogenannte Sampling, einzuschränken beziehungsweise komplett zu verbieten.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) forderte Schmidt nun in einer Pressemitteilung auf, den Gesetzentwurf noch vor der für Mittwoch geplanten Kabinettsbefassung zurückzuziehen. Der DZV hält das Werbeverbot nach wie vor für verfassungswidrig. Dabei beruft sich der Verband auf den Verfassungsrechtler Prof. Christoph Degenhart von der Universität Leipzig. Sein Gutachten zeige, dass die Wirtschaftswerbung den Schutz der Meinungsfreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes genieße. Zudem falle die Werbung in den Schutzbereich des Artikels 12 des Grundgesetzes, der Berufsfreiheit. Das vorgesehene Verbot der Außenwerbung sei unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.
Der Verfassungsrechtsexperte verwies darüber hinaus auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für ein Verbot der Außenwerbung. Für diesen Bereich bestehe eine konkurrierende Zuständigkeit der Bundesländer. (ms)