Anlässlich der Sachverständigen-Anhörung (17.2.2016) im Deutschen Bundestag zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) appelliert der Deutsche Zigarettenverband (DZV) an die Abgeordneten, eine faire Fristenregelung zur Produktionsumstellung zu schaffen, die allen Unternehmensgrößen gerecht wird. Die Expertenbefragung machte deutlich, dass andernfalls eine Marktbereinigung insbesondere zu Lasten kleiner und mittelständischer Unternehmen und der dortigen Beschäftigten zu erwarten ist.
Ein zentrales Thema der Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft war die zu knappe Frist zur Umstellung der Produktion auf die geänderten EU-Vorgaben bis zum 20. Mai 2016. Der technische Sachverständige Prof. Dr. Lutz Engisch von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig stellte hierzu fest, dass die erforderlichen Änderungen im Verpackungsdesign und der Verpackungsmaschinerie für Tabakerzeugnisse von den meisten Herstellern in der verbleibenden Zeit definitiv nicht zu bewerkstelligen seien. Gerade mittelständische Unternehmen, die nicht von der Zulieferindustrie bevorzugt bedient werden, könnten Leidtragende einer zu knapp bemessenen Umstellungsfrist werden.
Bereits am 29. Januar hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Verlängerung der Frist gefordert. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke appelliert an die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dem Petitum der Ländervertretung zu folgen: „Es darf nicht sein, dass über Tabakregulierung verdeckte Wettbewerbspolitik betrieben wird. Wir brauchen Chancengerechtigkeit für sämtliche Hersteller, indem eine realistische Umsetzungsfrist zur Produktionsumstellung gewährt wird.“
Hintergrund:
Die EU-Tabakproduktrichtlinie, die unter anderem die Einführung großflächiger Warnhinweise mit Schockbildern auf 65 Prozent der Packungsfläche von Tabakerzeugnissen vorsieht, muss bis zum 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ab dem gleichen Datum dürfen die Hersteller nur noch Produkte entsprechend der geänderten Bestimmungen herstellen. Auch aufgrund lange Zeit fehlender Detailbestimmungen der EU-Kommission zur Umsetzung der Richtlinie hat sich der Gesetzgebungsprozess in Deutschland und damit auch die Schaffung der erforderlichen Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen verzögert. Die Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes im Deutschen Bundestag wird für den 25. Februar erwartet. (ab)