-- Anzeige --

Themenschwerpunkt "Beschäftigung von Schwangeren": Praxistipps - Wenn Mitarbeiterinnen schwanger sind

07.09.2017 14:12 Uhr
Themenschwerpunkt "Beschäftigung von Schwangeren": Praxistipps - Wenn Mitarbeiterinnen schwanger sind
Betreiber sollten sich als Nachweis für die Schwangerschaft den Mutterpass zeigen lassen.
© Foto: rubig-photo/Fotolia

Eine Angestellte meldet, dass sie schwanger ist? Das sollten Sie beachten.

-- Anzeige --

Mutterpass zeigen lassen: Ab und zu kommt es vor, dass eine Mitarbeiterin dem Arbeitgeber gegenüber erklärt, schwanger zu sein, ohne dass dies tatsächlich stimmt. „Das passiert schon mal, wenn eine fristlose Kündigung droht“, sagt Thomas Drott vom BTG. Ein Problem sieht er darin, dass eine fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB nur innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Gründe möglich ist.

Elternzeit gemeinsam planen und festlegen: Laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) soll die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vom Arbeitgeber verlangt werden. Wichtig ist, dass die genaue Lage der Elternzeit schriftlich (aus Beweisgründen) verlangt wird, damit einerseits die Arbeitnehmerin sicher ist, dass mit ihrer Elternzeit „alles in Ordnung geht“, andererseits der Arbeitgeber vernünftig planen kann. Die Veränderung der Lage der Elternzeit ist nach § 16 BEEG in Verbindung mit § 15 Abs. 2 BEEG nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. „Darüber sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmerin sich von vornherein im Klaren sein“, rät Drott. Auch für Verkürzungen oder Verlängerungen der Elternzeit empfiehlt es sich, rechtzeitig ein vernünftiges Gespräch zu führen, damit es weder zu Unstimmigkeiten noch zu betrieblichen Schwierigkeiten kommt. (jtw)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Schwangerschaft

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Sprit+ Online ist der Internetdienst für den Tankstellenmarkt und richtet sich an Tankstellenunternehmer, Waschbetriebe, Mineralölgesellschaften und Verbände. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Politik, Shop/Gastro, Tank-/Waschtechnik und alternative Kraftstoffe enthält die Seite ein Branchenverzeichnis. Ergänzt wird das Online-Angebot um betriebswirtschaftliche Führung/Personalien und juristische Angelegenheiten. Relevante Themen wie E-Zigaretten, Energiemanagement und Messen findet man hier ebenso wie Bildergalerien und Videos. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Ein kostenloser Newsletter fasst 2x wöchentlich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Sprit+ ist offizielles Organ der IG Esso.