Gegenstand des Verfahrens sind laut Kartellamt die in den Nutzungsbedingungen von Paypal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von Paypal". Nach diesen Vorgaben dürfen Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Zudem dürfen die Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als Paypal zum Ausdruck bringen, oder zum Beispiel deren Nutzung für die Kunden komfortabler gestalten.
Behinderung des Wettbewerbs
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht Paypal zukommt und in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten. Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen." Dies würde insbesondere zu Lasten der Verbraucher gehen, die sie die höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.
Paypal ist einer der teuersten Online-Zahlungsdienste
Laut Marktstudien ist Paypal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. Paypals Standardgebühr beträgt in Deutschland gemäß Paypals Preisliste derzeit 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zuzüglich 34 bis 39 Cent pro Zahlung.
Abschaffung des Verbots von Zahlungsmittelentgelten
Um überhöhte Zahlungsmittelaufschläge von Händlern gegenüber Verbrauchern zu verhindern, ist es untersagt, separate Entgelte für bestimmte Zahlungsmethoden zu erheben, von denen angenommen wurde, dass sie relativ kostengünstig sind. Paypal fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift. Im Rahmen der derzeit laufenden Überprüfung der Zahlungsdienste-Richtlinie hat sich das Bundeskartellamt für eine Abschaffung des Verbots von Zahlungsmittelentgelten für bestimmte kartengestützte Zahlungen ausgesprochen, da es sich hierbei nicht immer um kostengünstige Zahlungsmethoden handelt.