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Zulassung von Reifen: Neues Genehmigungsverfahren gültig

21.07.2024 07:39 Uhr | Lesezeit: 2 min
Neue Testregularien gelten: Reifen sollen länger gefahren werden.
© Foto: Dirk Vincken

Ein geändertes Genehmigungsverfahren zur Typzulassung von Reifen steht an. Das sind die Details.

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Ein geändertes Genehmigungsverfahren zur Typzulassung von Reifen steht an. Statt ausschließlich Neureifen werden künftig auch Reifen mit abgefahrenem Profil in das Testprozedere aufgenommen.

Grund dafür ist die zum 1. Juli in Kraft getretene Verordnung UN R 117.04, die die Leistungsfähigkeit von gefahrenen Reifen (Pkw, Leicht-Lkw und Lkw) regelt und das Testen von gefahrenen Reifen fordert. Ziel ist sichere Nutzung von Reifen bis zur gesetzlich festgelegten Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern und damit das Schonen von Ressourcen.


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Im Test sind neun Sommerreifen der Dimension 225/45 R17, getestet auf Opel Astra 1.2T Bildergalerie

"Wir begrüßen den Vorstoß der EU, Reifen auch im gefahrenen Zustand zu testen", sagte Agostino Mazzocchi, Vice President B2C Sales der Michelin Region Europa Nord. "Es ist die Aufgabe der gesamten Branche, Endverbraucher  über die Leistungsunterschiede von Reifen verschiedener Hersteller im gefahrenen Zustand aufzuklären."

Millionen Reifen können eingesprt werden

Mit der neuen Verordnung könnten laut einer Michelin-Studie pro Jahr rund 128 Millionen Altreifen eingespart werden, was auch zu einer Reduzierung von bis zu 6,6 Millionen Tonnen CO2 führen könnte. Europäische Autofahrer könnten durch die längere Nutzung der Reifen fast sieben Milliarden Euro sparen.

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