Zum 13. April 2024 ist die Verordnung über den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) in der gesamten
EU in Kraft getreten – und mit ihr die Verpflichtung für Ladesäulenbetreiber, bei neu aufgestellten Schnellladesäulen die
Kartenzahlung über ein
Terminal zu ermöglichen. Dass die Europäische Union mit der neuen Regulierung dem Wunsch der
Verbraucher nachkommt, zeigt eine aktuelle online-repräsentative Umfrage von Infas quo im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme.
76,7 Prozent der Befragten bevorzugen es, den getankten
Strom an der Ladesäule mit ihrer Debit- oder
Kreditkarte zu bezahlen. Die Mehrheit von ihnen (54,5 Prozent) würde aber lieber mit ihrer gängigen Debitkarte, etwa der
Girocard, zahlen. Die Zahlung mit Ladekarte oder -App mit vorheriger Anmeldung präferieren lediglich 8,1 Prozent. Auch die Zahlung über einen QR-Code ist mit 8 Prozent keine beliebte Alternative. Die
Entwicklung hin zu EU-weit einheitlichen Bedingungen finden 69,5 Prozent der Befragten gut, 56,4 Prozent erwarten dies auch. Neben einem ausgewogenen Angebot unterschiedlicher Bezahlmöglichkeiten ist den Befragten dabei insbesondere
- die Erreichbarkeit (82,9 Prozent),
- der technische Zustand (82,8 Prozent),
- die Preistransparenz (82,5 Prozent) sowie
- die Benutzungsfreundlichkeit (82,2 Prozent) der Ladesäulen wichtig.