Wer eine Ladesäule betreibt, muss für deren Sicherheit sorgen und seinen Pflichten als Betreiber nachkommen. Dazu gehört auch die Anzeige- und Nachweispflicht gegenüber der Behörde. Theodor Kusemann, bei TÜV Rheinland Experte für Elektrotechnik, weiß: "Die größten Risiken beim Laden sind Stromschläge und überhitzende Akkus in Elektroautos. Beides soll die Steuerung der Ladestation verhindern." Sachkundige Prüfer von TÜV Rheinland testen durch Fehlersimulation, ob die Schutzeinrichtungen einer Ladesäule ordnungsgemäß funktionieren.
Wie häufig eine Ladesäule mindestens geprüft werden muss, wird mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Neben etwa der Ladesäulenverordnung des Bundes und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV V3) ist je nach Ort der Aufstellung zudem die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. "Aus den Regeln ergeben sich jährliche bis vierjährige Prüfintervalle. Aus unserer Erfahrung heraus empfehlen wir Betreibern allerdings, Ladesäulen möglichst jährlich darauf zu überprüfen, ob sie technisch noch in Ordnung sind und alle Sicherheitseinrichtungen funktionieren", so Kusemann.
Die eigentliche Prüfung der AC-Ladesäule geht relativ schnell: Prüfer kontrollieren zunächst die Unterlagen zur Ladesäule, öffnen dann das Gerät und lösen in der Ladesäule die Gleichfehlerstromerkennung aus. Auch eine Sichtprüfung ist notwendig, um defekte Stecker oder Kabel zu erkennen. Der TÜV Rheinland erstellt nach der Prüfung ein Protokoll. Es dient als Nachweis, dass die Ladesäule normengerecht funktioniert – etwa gegenüber Behörden. Auch für die Versicherungen sind solche Prüfprotokolle die Grundlage der Schadenregulierung, sollte doch einmal etwas passieren.
Ab dem 13. April 2024 gelten für neu errichtete Elektroauto-Ladestationen neue Regeln. Zu diesem Datum greift die europäische Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR). Dabei geht es in erster Linie um Vorgaben zur Dichte eines europäischen Ladenetzes an wichtigen Fernstraßen. So müssen bis 2025 entlang der wichtigsten Verkehrskorridore für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge alle 60 Kilometer Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt (kW) errichtet werden. Zudem soll die Bezahlung an der Ladesäule einfacher werden.