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Bäumchen wechsel Dich: Muss ich ein Umflaggen akzeptieren?

19.08.2024 07:35 Uhr | Lesezeit: 4 min
Ein OIL Tankstelle wurde zu bft umgeflaggt
Diese OIL wurde zu bft umgeflaggt. 
© Foto: ILAN Werbe & Lichttechnik

Rechtsanwalt Jörg Helmling klärt auf, ob ein Tankstellenbetreiber das Umflaggen hinnehmen muss oder ob eine Kündigungsmöglichkeit besteht.

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Das Tankstellengeschäft ist im Umbruch. Konkret werden viele OMV Stationen in Esso umgeflaggt. Und JET will nun auch sein Tankstellennetz verkaufen. Wer weiß schon, was mit der eigenen Marke in nächster Zukunft passiert? Aber geht das denn so einfach? Muss ich als Pächter einfach akzeptieren, dass ich demnächst in anderen Farben da stehe und von anderen Vertriebspartnern betreut werde?

Eigentümer müssen zwei Verträge prüfen

Um es vorwegzunehmen: Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Und es ist auch ein Unterschied, ob ich Eigentümer oder Pächter bin. Bei Eigentümern müssen oft gleich zwei Verträge durchgeschaut werden. Und dann ist wichtig, ob das Netz komplett an eine andere Mineralölgesellschaft verkauft wurde, oder ob es eben nur äußerlich bezüglich eines neuen Markenauftritts umgeflaggt wird, aber der Inhaber bleibt.

Also fangen wir mal mit den derzeitigen Gegebenheiten an. Das Umflaggen bei EG von OMV auf Esso ist möglich und muss wohl akzeptiert werden, weil es der oft in den Verträgen verwendeten Übernahmeregelung entspricht. Geht der Vertragspartner in eine andere Gesellschaft über, geht der Vertrag mit.

Aber da muss man sich die Klauseln bei der jeweiligen Marke genau ansehen. Manchmal hat der Pächter dann eine Kündigungsmöglichkeit. Diese ist wiederum nicht einheitlich bei den verschiedenen Gesellschaften geregelt.

Premium- vs. Discounter-Tankstellen

Je nachdem ist die Regelung auch auf die Wirksamkeit für den vorliegenden Fall zu untersuchen, denn der alte Vertrag hatte eine Geschäftsgrundlage in der Qualität der Marke. Wenn man dann absteigen muss, kann man nicht gezwungen werden, den Vertrag zu den alten Bedingungen fortzusetzen. Bei Premium-Marken ist schon die Sogwirkung deutlich größer, die der Pächter meist auch mit höheren Abgaben bei Pachten oder bei geringeren Provisionen merkt. Geht da dann nicht mehr so viel, muss das angepasst werden, weil eventuell die Geschäftsgrundlage wegfallen kann. Vielleicht wird der Umsatz mit der neuen Marke schlechter und die alten Bedingungen passen dann nicht mehr. Es gibt "Discounter" auf dem Tankstellenmarkt, bei denen der Schwerpunkt dann auf dem Treibstoffverkauf liegt. Da nutzen einem die leicht höheren Provisionszahlungen nur wenig, wenn im Shop nichts mehr geht.

Wird das Netz zersplittert und auf mehrere Mineralölhändler mit kleinerem Zuschnitt verteilt, kann ein Vertrag unter diesen Umständen nicht automatisch auf den sogenannten Rechtsnachfolger übergehen. Man sollte notfalls gerichtlich prüfen lassen, ob entsprechende Regelungen im Tankstellenvertrag überhaupt wirksam sind.

Beispiele aus der Vergangenheit

Es gab in der Vergangenheit einige Beispiele. Texaco mit DEA und später mit Shell; Aral mit BP – da war die Qualität des Übernehmers gleich. Aber aufgrund der damaligen vertraglichen Regelungen hatten die Pächter ein Kündigungsrecht.

Bei der OMV zur EG handelte es sich um eine Rechtsnachfolge durch Verkauf. Hier war es vertraglich als zulässig vereinbart. Es gab auch eigentlich keinen Unterschied bei den Bedingungen des Pächters und es blieb ja auch bei der Marke nach außen hin.

Manche JET-Verträge ermöglichen Kündigung

Wenn es bei JET ernst wird, muss man sich die Verträge anschauen. Ich kenne JET-Verträge, bei denen der Übergang zwar als zulässig vereinbart ist, aber eine Kündigungsmöglichkeit des Pächters besteht. Hier dürfte dann auch der Ausgleichsanspruch entstehen, wenn der Pächter daraufhin kündigt.

Aber manchmal ist es auch sinnvoll, mit dem Neuen weiterzumachen, denn die Branche ist eben im Umbruch. Man muss da auch Flexibilität zeigen. Wenn nun tatsächlich die Auflagen kommen, dass an den Tankstellen der großen Anbieter in Deutschland eine Stromlademöglichkeit eingerichtet wird, bewegt sich wieder alles. Wer mag da genau vorhersehen, wie sich das dann tatsächlich auswirkt? Wer hätte vor 20 Jahren gedacht, dass man an Tankstellen auch Elektroautos tanken wird, oder dass der Shop REWE heißt?

Wo die entsprechenden Punkte im Vertrag stehen

In jedem Fall sollte man aber in den Vertrag schauen, bevor man Pläne schmiedet. Die Regelungen stehen meist im hinteren Teil des Vertrages und sind in diesem Punkt überhaupt nicht einheitlich. Dann kommt es auch darauf an, wie alt die Verträge sind. Deshalb kann hier keine allgemeine Empfehlung abgegeben werden.

Nur so viel: Flaggt der Vertragspartner um, sollte man über die eigene Zukunft nachdenken. Es gibt sicher über kurz oder lang Veränderungen. Hier kommt es darauf an, ob diese bei einer Übernahme erfolgen und wer übernimmt. Manch Mineralölhändler ist in den vergangenen Jahren schon ganz recht groß geworden. Nach meiner Erfahrung ist die Betreuung dort besser als bei Konzernen. Da gibt es vieles beim Nachdenken zu berücksichtigen!

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