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Rat vom Anwalt: Absprachen immer schriftlich fixieren

27.10.2022 09:21 Uhr | Lesezeit: 5 min
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Geschäftliche Belange sollten immer, wirklich immer, schriftlich fixiert und von beiden Seiten bestätigt werden.
© Foto: bel

Tankstellenpächter sollten Absprachen mit ihrer Mineralölgesellschaft immer schriftlich fixieren. Das gilt auch für alle anderen geschäftlichen Belange. Rechtsanwalt Jörg Helmling erklärt, warum das so wichtig ist.

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Früher konnte man sich auf Absprachen noch verlassen! Meinen Sie auch? Naja … In der Tankstellenbranche musste man immer vorsichtig sein. Aber die Zeiten und Gepflogenheiten waren auch anders. Da hat kein Wirtschaftsminister "Die kriegst du nicht, Alter …" in den Nachrichten verkündet. Es ist nun mal so: Die Welt verändert sich und wir müssen mit!

In der Tankstellenbranche sind heute viele Pächter engagiert, die aus allen möglichen Branchen kommen. Da werden Vorurteile über Bord geworfen und man schließt Verträge oder trifft Absprachen über WhatsApp-Nachrichten. Das machen schließlich alle so? Nur deshalb ist es aber nicht richtig! Ein jeder Jurist – ob Anwalt oder Richter – schlägt die Hände über dem Kopf zusammen, wenn er Screenshots von WhatsApp-Nachrichten zum Beweis von Vereinbarungen vorgelegt bekommt. Meist noch mit Emojis garniert, was allenfalls das kindliche Gemüt des Betrachters erfreut.

Also zurück im Ernst: In letzter Zeit bekomme ich immer wieder Fälle herein, wo der Pächter auf Zusagen der Distriktbetreuung der Mineralölgesellschaft vertraut hat. Dann weiß später plötzlich niemand mehr von solchen Versprechungen. Das hat der Pächter falsch verstanden? Das war nicht so gesagt! Es ist noch nicht mal ausgeschlossen, dass die Einwände stimmen – aber genau deshalb muss man in diesen jetzigen Zeiten klar fordern, die Sachen nicht so leicht zu nehmen!

Das "kaufmännische Bestätigungsschreiben"

Wenn genug Vertrauen da ist, kann man die Absprache auch fixieren: Seit Jahrzehnten gibt es das "kaufmännische Bestätigungsschreiben" aus dem HGB. Das ist nichts Kompliziertes. Da schreibt man einfach nach einem Gespräch über geschäftlich relevante Vorgänge kurz an den Gesprächspartner, was man aus eigener Sicht vereinbart hat. Eine Zuschussvereinbarung unter Bedingungen oder eine Absprache über andere Öffnungszeiten und so weiter. Einfach die Sachen beschreiben, wo eine Gegenseitigkeit besteht: Macht einer das, bekommt er vom anderen etwas dafür. Das kann auch laienhaft ausgedrückt sein. Immer noch besser, als nichts! Wenn der andere es nicht so sieht, soll er das klarstellen, und alle wissen, woran sie sind. Oder es gilt eben wie beschrieben, weil unwidersprochen.

Mir fallen alleine vier Vorgänge im letzten halben Jahr dazu ein, wo nun "Absprachen" von den Mineralölgesellschaften abgestritten oder ganz anders ausgelegt wurden. Da gibt es dann teilweise obskure Zeugen, auf die man sich aber letztlich nicht verlassen konnte, wenn es ernst wurde. Die Folgen waren finanziell erheblich.

Ich bedaure weiter, dass auch von Seiten der Mineralölgesellschaft kein Wert mehr darauf gelegt wird, alles kurz schriftlich zu fixieren, was besprochen wird. Ich will ausdrücklich nicht unterstellen, dass da eine Absicht dahintersteckt! Ich glaube, das ist Unvermögen.

Kaum jemand hat noch eine eigene Rechtsabteilung

Jetzt komme ich wieder zum Früher. Da hat sich manchmal eine Rechtsabteilung aufgeregt, wie das im Distrikt gehandhabt worden ist. In vielen Gesellschaften war es üblich, dass über alles nochmals von der Rechtsabteilung drübergeschaut wurde, bevor es zur Unterzeichnung rausging. Das passiert heute nur noch bei wenigen Gesellschaften. Wie auch? Die meisten haben gar keine eigene Rechtsabteilung mehr!

Mag ja sein, dass Juristen alles viel zu genau nehmen und die Flöhe husten hören. Aber so, wie es zurzeit läuft, entstehen wohl mehr Probleme als früher. An dieser Stelle hier soll deshalb angeregt werden, dass die Pächter das Geschäft genauer nehmen und mehr schriftlich fixieren.

Aktuelles Beispiel: EG und OMV

In dieser Zeit wurde zum Beispiel eine OMV von einer neu gegründeten EG Deutschland Retail & Energy Gesellschaft übernommen. Keiner wusste, welche Mitarbeiter der OMV nachher bei EG noch da sind? Absprachen sind dann wie Windhauch. Wer soll denn dann noch für seine Worte stehen, wenn er später gar nicht mehr in der Firma ist?

Es können aber auch eigene Wahrnehmungsfehler passieren, weil man sich etwas gewünscht hat und dies aus den Aussagen der Gegenseite heraushörte. So was klärt sich mit einer schriftlichen Bestätigung ganz schnell auf.

Ja, die Zeiten sind anders. Aber spätestens seit Sodom und Gomorra weiß man, dass nicht alle Entwicklungen auch Zukunft haben. In dieser jetzigen Zeit kann man durchaus locker mitmachen, aber man sollte schauen, dass man dabei nicht der Verlierer ist. Eine bestrittene Absprache ohne Beweise ist schlicht für die Katz'. Also kann ich nur raten, wenigstens per E-Mail Absprachen zu erfassen und aufzubewahren. Hat man sich da mal dran gewöhnt, ist das nicht viel Arbeit. Diejenigen, die schon mal in die Röhre geschaut haben, müssen davon nicht mehr überzeugt werden. Ersparen Sie sich bittere Erkenntnisse!

Das gilt übrigens nicht nur im Verhältnis mit den Mineralölgesellschaften, sondern auch bei Stationsübergaben und der Übernahme von Personal und Inventar durch den Nachpächter. Immer wieder kommt es dabei vor, dass kurz vor Übergabe plötzlich alle vorherigen Absprachen in Frage gestellt werden. Der alte Pächter geht preislich in die Knie, oder fängt an, zuhause den Keller und seine Garage auszuräumen, um die Sachen unterzubringen. Auch das muss nicht sein, wenn man handelseinig wird und das kurz schriftlich festhält.

Es war nie einfacher, wichtige Absprachen schwarz auf weiß festzuhalten. Also nutzen wir die Vorteile der neuen Zeit, um uns vor deren Nachteilen zu bewahren!

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