"Tankstellen mit Bistros könnten bald mit erheblichen Wettbewerbsverzerrungen konfrontiert sein, wenn sich einzelne Kommunen dazu entscheiden, ihre eigene Verpackungssteuer einzuführen“, warnt Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, der die rund 1.800 Tankstellen im Land vertritt. Diese Warnung erfolgt nach einem kürzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpackungssteuer-Regelung in Tübingen (BVerwG 9 CN 1.22 - Urteil vom 24. Mai 2023). Der Verband befürchtet, dass sobald dieses Urteil rechtskräftig ist, eine Flut weiterer kommunaler Steuerregelungen folgen könnte.
"Die neue Verpackungssteuer wird nicht nur Fastfood-Ketten betreffen, sondern alle Anbieter von gastronomischen Produkten und Getränken zum Verzehr vor Ort oder zur Mitnahme“, prognostiziert Beuß. "Wenn es in Zukunft unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Kommunen für Einwegverpackungen und -besteck gibt, wird das zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Tankstellenstandorten im Land führen, weil dann beispielsweise die Currywurst mit Pommes in einer Gemeinde viel teurer wäre als in Nachbarorten ohne eine solche Steuer." Zwar empfehle der Verband den Tankstellen ohnehin, in geeigneten Konstellationen Pfandlösungen zu prüfen und in ihr Portfolio aufzunehmen, dies sei aber nicht unbedingt eine Lösung für ortsfremde Kunden oder Gelegenheitskunden. Zudem entstünden auch dadurch Kosten.
Der Verband ruft daher den Gesetzgeber dazu auf, Wettbewerbsverzerrungen durch gesetzliche Klarstellungen zu verhindern. "Unfaire Insellösungen lehnen wir ab. Wir brauchen eine bundesweite Lösung in die eine oder andere Richtung, aber keine Kleinstaaterei."