"Die Corona-Krise macht uns alle betroffen und alle haben Verständnis für die drastischen Maßnahmen, die zur Abwehr der Krise dienen. Unverständlich sind für uns allerdings die Regelungen, die die niedersächsische Landesverordnung vorsieht. Zunächst war in Niedersachsen die Autowäsche verboten, obwohl die gewerbliche Fahrzeugwäsche nicht nur der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz, sondern auch gegen Corona dient. Letzten Endes werden Viren von Fahrzeugen abgewaschen und vernichtet. Das erklärt auch die als Anlage anbei gefügte Fachinformation eines führenden deutschen Waschchemieherstellers.
Gefahren für die Verbreitung der Viren gehen von der Autowäsche ebenfalls nicht aus. In Niedersachsen ließ man daraufhin die gewerbliche vollautomatische Autowäsche zu und schloss damit die Betreiber von SB-Waschplatzanlagen für die private Fahrzeugwäsche aus. Es gibt drei Waschsysteme: Waschstraßen (das Fahrzeug wird auf der Schleppkette durch die Anlage gezogen), Portalwaschanlagen (das Fahrzeug steht in der Halle, die Portale bewegen sich darüber) und SB-Waschplatzanlagen – der Kunde wäscht mit einer Waschlanze und/oder Waschbürste sein Fahrzeug in einer eingehausten Box selbst.
Bei SB-Waschplatzanlagen besteht keine Gefahr der Virenübertragung. Die Kunden befinden sich in der Regel in einem Abstand von sechs bis acht Metern zueinander und sind noch dazu durch Kunststoffwände voneinander getrennt. Viren können sich bestenfalls am Handgriff der Aggregate befinden. Dem kann durch das Tragen von Einmalhandschuhen begegnet werden. Das eingesetzte Wasser ist in der Regel Trinkwasser von der jeweiligen Stadt, die Waschchemie ist auf Seifenbasis und somit geeignet, die Viren zu vernichten. Ein Kontakt Mitarbeiter-Kunde findet nicht statt, da Mitarbeiter während der Öffnungszeiten nicht an den Anlagen anwesend sind. Ein Kontakt Kunde-Kunde findet ebenfalls nicht statt. Etwaig wartende Kunden befinden sich in ihren geschlossenen Fahrzeugen.
Obwohl der BTG, der einzige bundesweit tätige Fachverband für den Bereich gewerbliche Fahrzeugwäsche, mehrfach Eingaben an das niedersächsische Gesundheitsministerium gemacht hat, wurde die SB-Wäsche auch jetzt in der Nachfolgeverordnung nicht erlaubt. Eine sachlich rechtfertigende Begründung haben wir bis heute ebenfalls nicht erhalten.
Hier wird künstlich eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb einer Branche geschaffen, die dazu führt, dass ein Teil der Branche, allesamt mittelständische Unternehmer, in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht wird. Diese können bis hin zur Insolvenz führen und Arbeitsplatzverluste beinhalten. Anstatt also Steuern einzunehmen, die Bund und Länder demnächst sicher brauchen werden, wird man Soforthilfen, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe ausgeben müssen.
Der Sinn dieser Wettbewerbsgrenze ist nach wie vor unklar. Eine Gefahr geht von SB-Waschplatzanlagen überhaupt nicht aus. Unverständlich ist daher, dass potentiell gefährlichere Gewerbe, bei denen ein Mensch zu Mensch Kontakt notwendig ist, geöffnet werden dürfen. Warum die Branchen so unterschiedlich behandelt werden ist für uns nicht nachvollziehbar.
Es ist für uns unverständlich, warum ein Teil unsere Mitgliedsunternehmen – aus unserer Sicht ohne nachvollziehbaren Grund – in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht oder sogar in die Insolvenz getrieben werden soll."
Thomas Drott, Geschäftsführer Bundesverband Tankstellen und gewerbliche Autowäsche