Wie in den Koalitionsgesprächen vereinbart, hat die schwarz-grüne Landesregierung von Baden-Württemberg die Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots nach 22 Uhr beschlossen. Im Rahmen der Verabschiedung des sogenannten Anti-Terror-Pakets stimmte der Landtag am gestrigen Mittwoch, 15. November 2017, dafür, das für Supermärkte und Tankstellen geltende nächtliche Verkaufsverbot aufzuheben. Stattdessen soll es den Kommunen künftig überlassen sein, Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen auszusprechen, um "nächtliche Saufgelage" zu verhindern.
Erleichtert hat Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, die Verabschiedung zur Kenntnis genommen: "Rund 1.000 Jobs sind seit 2010 durch das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verlorengegangen. Wir erwarten jetzt keine Wunder. Aber wir hoffen, dass zumindest ein Teil der Arbeitsplätze wieder neu entstehen wird und dass die Tankstellenpächter und -eigentümer die zurückgewonnene unternehmerische Freiheit für verbesserte Angebote nutzen." Damit sei der Weg frei, dass die dortigen Tankstellen ihre wirtschaftliche Situation stabilisieren, meint Beuß. Im Zuge dessen könnten manche Tankstellen wieder längere Öffnungszeiten einführen, die die Versorgungssituation mit Kraftstoffen verbessern würde.
Die Entscheidung, den Kommunen das Aussprechen von Alkoholkonsumverboten an bestimmten Plätzen zu übertragen, hält Beuß für den richtigen Schritt. "Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Problem trotz des Alkoholverkaufsverbots aufgetreten ist. Es kann aber nur durch zielgerichtete Maßnahmen an Brennpunkten gelöst werden." (ms)