Die europäische Verordnung über Interbankenentgelte legt fest, dass Kunden bei Kartenzahlungen künftig selbst bestimmen, mit welcher Zahlungsanwendung aus dem vom Händler vorgegebenen Spektrum sie zahlen, zum Beispiel mit Electronic Cash, Maestro oder V-Pay. Die Verbändeallianz aus Handelsverband Deutschland (HDE), Uniti Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen, Mineralölwirtschaftsverband (MWV), Deutschem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) und Hotelverband Deutschland (IHA) haben einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der diesen Prozess so nutzerfreundlich und praxistauglich wie möglich gestalten soll.
Demnach können Kunden bereits am Eingang eines Tankstellenshops, eines Geschäfts, eines Hotels oder eines Restaurants erkennen, welche Zahlungsmarken dort akzeptiert werden. Der Händler wählt rechtlich zulässig ein bestimmtes Zahlungsinstrument als Vorauswahl aus, das bei der Kartenzahlung standardmäßig verwendet wird. Gleichwohl steht dem Kunden die Auswahl anderer Zahlungsinstrumente zur Verfügung, wenn er ein anderes Zahlungsinstrument wählen möchte und eine entsprechende Auswahltaste betätigt.
Mit diesem Vorschlag wollen sich die Verbände gegen übertrieben engere Auslegungen der Verordnung wehren. Demnach wäre am Anfang jedes Zahlungsvorgangs eine Auswahlliste mit allen Zahlverfahren anzuzeigen, von denen sich der Kunde aktiv für eines entscheiden muss. Kritikpunkt der Verbandsallianz an diesem Vorschlag ist, dass Kunden oftmals kein Bewusstsein für und kein Interesse an den auf ihren Zahlungskarten hinterlegten verschiedenen Zahlungsinstrumenten haben. Vielmehr gehe es ihnen um eine schnelle, einfache und sichere Zahlung – ohne langes Studium einer immer wieder angezeigten Auswahlliste am Zahlungsterminal. (ab)