Mit neuen Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung will der Bund Unternehmen und Beschäftigte schützen. Dafür werden zunächst die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, sind zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW geplant. Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet.
So beantragen Unternehmen Kredite:
Betroffene Unternehmen, die ein Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen möchten, können dies über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Neben der eigenen Bank können das Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler sein. Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.
Ein Antrag läuft in vier Schritten:
- Finanzierungspartner finden Kontakt mit der Hausbank oder anderem Finanzierungspartner aufnehmen und Termin vereinbaren. Bei der Suche nach einem Finanzierungspartner unterstützt auch die Website der KfW.
- Kredit beantragen Der Finanzierungspartner stellt für das Unternehmen den Kreditantrag bei der KfW.
- Kreditantrag wird geprüft Die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
- Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten Das Unternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend werden die Mittel bereitgestellt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Linktipp:
- KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
- Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
- Informationen zur Arbeitswelt (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
- So erhalten kleine Unternehmen Corona-Soforthilfen (Quelle: VerkehrsRundschau)
- Corona-Soforthilfen für Selbständige, Freiberufler und Künstler - Alle Bundesländer im Überblick!
- Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen ist in Kraft getreten: Ein Überblick (Quelle: Haufe)
- Coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht u. a. Wirtschafts-Stärkungsmaßnahmen (Quelle: Haufe)