Mit drei Maßnahmen will die Bundesregierung die Liquidität verbessern:
+ Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen,
dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
+ Ist klar, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
+ Auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Bei den von der Zollverwaltung verwalteten Steuern, wie zum Beispiel der Energiesteuer, ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird. (ab)
Linktipp:
- Informationen zur Arbeitswelt (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
- So erhalten kleine Unternehmen Corona-Soforthilfen (Quelle: VerkehrsRundschau)
- Corona-Soforthilfen für Selbständige, Freiberufler und Künstler - Alle Bundesländer im Überblick!
- Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen ist in Kraft getreten: Ein Überblick (Quelle: Haufe)
- Coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht u. a. Wirtschafts-Stärkungsmaßnahmen (Quelle: Haufe)