Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) hat an die Bundesregierung und das Parlament appelliert, flächendeckend alle Trinkwasservorkommen vor möglichen Risiken der Fracking-Technologie zu schützen. „Öffentliche Trinkwasserbrunnen wie auch Brunnen für die Lebensmittelherstellung müssen geschützt werden. Hier muss es unbedingt eine bundeseinheitliche Regelung geben“, forderte DBB-Hauptgeschäftsführer Holger Eichele anlässlich der Anhörung durch den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am Montag in Berlin.
Der am 1. April 2015 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht nur für Wasserschutzgebiet und Gebiete, aus denen Trinkwasser für die öffentliche Versorgung stammt, bundeseinheitliche Verbotsregelungen für Fracking vor. Für Wassereinzugsgebiete für die Lebensmittel- und Getränkeherstellung soll lediglich eine optionale Länderklausel gelten, die auch eine Zulassung von Bohrungen ermöglichen würde. „Wir halten eine derartige Ungleichbehandlung für untragbar und nicht nachvollziehbar. Einen Länderflickenteppich darf es nicht geben. Wir fordern eine einheitliche und wirksame Regelung, die drohende Risiken begrenzt“, so Eichele. Es sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, weshalb nach den Regierungsplänen Mineralbrunnen, Brauereibrunnen und andere Trinkwasserbrunnen für die Lebensmittelherstellung einen niedrigeren Schutz genießen sollen als das öffentliche Trinkwassernetz.
Ein weiterer Kritikpunkt, in dem die deutschen Brauer mit zahlreichen Ländern übereinstimmen, sind die vorgesehenen weitgehenden Befugnisse der geplanten „Expertenkommission“, die in Zukunft über Fracking-Anträge entscheiden soll. (DBB/ms)