Für den kleinen und mittelständischen Betreiber der rund 7.000 Autogastankstellen in Deutschland ist die angekündigte Abschaffung des Steuervorteils für Autogas ein harter Schlag. Doch der neue Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes enthält noch einen viel größeren Pferdefuß für die mittelständische Tankstellenbranche: die Streichung des Paragrafen 60 (§ 60 EnergieStG). Bislang wurde durch diese Regelung sichergestellt, dass im Falle der Insolvenz eines Kunden die Energiesteuer zurückerstattet wird. Dadurch werden mittelständische Tankstellenbetreiber von der Besicherung des Energiesteueranteils gegenüber ihren Vorlieferanten befreit.
Eine Streichung würde dazu führen, dass Unternehmen die Besicherung auf den Energiesteueranteil ausweiten müssten, so Steffen Dagger (Bild), Hauptgeschäftsführer des Verbands Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW). „Die durch die Streichung des Paragrafen 60 zu erwartende Verdopplung der Sicherheitsleistung würde Mittelständler in der Praxis überfordern. Sie führt zu existenziellen Wettbewerbsnachteilen gegenüber den integrierten Mineralölkonzernen. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die von der Bundesregierung vorgesehene Streichung des Paragrafen 60 zurückzunehmen, um die existenzielle Bedrohung mittelständischer Mineralölunternehmen zu verhindern“, erklärt Dagger und legt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Gleiss Lutz vor.
Dieses belege, dass die Norm des § 60 EnergieStG aus mehreren Gründen keine unzulässige Beihilfe darstellt. Deshalb, so die Juristen, wäre eine Abschaffung des Paragrafen mit dieser rechtlichen Begründung weder notwendig noch sachgerecht. (Dagmar Ziegner)