In einem aktuellen Gesetzentwurf plant die Bundesregierung, den Steuervorteil für Gaskraftstoffe über 2018 hinaus zu verlängern. Dabei soll die Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) für drei Jahre bis 2021 verlängert werden, abschmelzend ab 2019. Dagegen soll die Steuerbegünstigung für Erdgas auf sechs Jahre bis Ende 2024 ausgedehnt werden, abschmelzend ab 2022. Die ungleiche Behandlung wird damit begründet, dass Autogas aus Klimaschutzgründen weniger förderwürdig sei als Erdgas.
„Wir wissen, dass das Gegenteil der Fall ist“, sagt Wolfgang Fritsch-Albert, Vorstandsvorsitzender der Westfalen Gruppe. Die CO2-Einsparung bei Autogas gegenüber Benzin liege in etwa auf dem gleichen Niveau wie bei Erdgas. Mit einer Beimischung des ab 2017 zur Verfügung stehenden Bio-LPGs – Autogas aus nachwachsenden Rohstoffen – ließe sich der CO2-Ausstoß sogar noch weiter reduzieren. Autogas sei außerdem der einzige Gaskraftstoff, der auch von modernen Benzinmotoren mit Direkteinspritzer-Technologie genutzt werden kann.
Auch das Argument, Autogas verfüge bereits über einen höheren Marktanteil und eine entwickeltere Tankstelleninfrastruktur als Erdgas und verdiene deshalb keine volle Förderung, überzeugt Fritsch-Albert nicht. „Umgekehrt würde auch eine künstliche Beatmung dem jetzt schon schwächelnden Erdgas-Tankstellennetz nicht wieder auf die Beine helfen“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende.
Bis zum 19. Mai können die betroffenen Verbände ihre Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium einreichen. (ab)