Auch wenn es durch die teilweise Personengleichheit den Anschein erweckt, dass sich durch den Verkauf der Esso-Tankstellen nichts verändert hat, werden wir uns auf einen völlig neuen Vertragspartner einstellen müssen. Die EG Group beziehungsweise Echo Tankstellen GmbH ist nicht Esso unter anderem Namen.
Die Situation ist komplizierter: Die EG Group, Großbritannien, ist Mutterkonzern der EG Deutschland GmbH, die wiederum die Muttergesellschaft der Echo Tankstellen GmbH ist. Letztere hat zum 1. September 2018, zunächst als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Esso Deutschland GmbH, von dieser im Wege der Ausgliederung das gesamte Tankstellengeschäft übernommen. Zum 1. Oktober 2018 ist die Echo Tankstellen GmbH dann an die EG Deutschland veräußert worden und betreibt nun die etwa 1.000 deutschen Esso-Stationen. Die Verantwortlichkeit für die Kraft- und Schmierstoffentwicklung, die Marke Esso sowie das Marketing bleiben bei Exxonmobil.
Dieses Konstrukt beinhaltet bei vielen Dingen eine völlig neue Betrachtungsweise. EG will deshalb alle Prozesse der Esso auf Notwendigkeit und Effizienz überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ein Beispiel hierfür ist, dass bei kleineren Reparaturen eher auf Handwerker vor Ort zugegriffen werden soll. Beim Thema Sicherheit soll künftig der Industriestandard gelten und nicht die extremen Vorgaben der Holding Exxonmobil. Auch alle anderen Verträge, sei es mit Lekkerland, Quant, Airserve usw., werden überprüft und notfalls angepasst.
Pläne mit dem Netz
Positiv bewerten wir die Zusage, dass die Dreiteilung des Netzes in Pächter, Händler und Filialsystem erhalten bleiben soll. Jetzt kommt jedoch leider ein „Aber“. Die bisherige Standortbeschränkung der ROC-Stationen (Retail Operating Company) auf den Westen und Süden wird es nicht mehr geben. Das bedeutet, dass die Entscheidung, ob eine Station als ROC- oder als Pachtstation geführt wird, nicht mehr daran festgemacht wird, wo sie liegt, sondern welches Konzept nach Ansicht von EG an diesem Standort besser passt.
Das wird nicht heute oder morgen passieren, aber wohl nach einer Bestandsaufnahme und fertiggestellter Strategie für die Standorte. Der betroffene Partner ist erster Ansprechpartner, um die Station als Filialleiter führen zu können, was in dem einen oder anderen Fall sicherlich eine soziale Verbesserung darstellen könnte. Umgekehrt werden ROC-Stationen wieder als Pachtstationen verpachtet, wenn dies nach Ansicht von EG mehr Sinn macht.
Da EG den Fokus auf das Folgemarkt- und nicht mehr auf das Nassgeschäft legt, ist es Ziel, die Verkaufsflächen zu vergrößern und den Standard insgesamt durch die Einbindung bekannter Marken deutlich zu erhöhen. EG wird hierzu bestehende Stationen – wenn möglich – umbauen, neue Standorte schaffen und sogar Händlerstationen kaufen, falls entsprechendes Interesse besteht. Die Pachtstationen sollen zudem mehr Freiheiten bekommen. Der Vertriebsleiter (VLT) soll hauptsächlich unterstützend tätig werden.
Das bedeutet auf der einen Seite mehr Chancen des Pächters, seinen Gewinn wieder selbst steuern zu können. Auf der anderen Seite bringt das aber auch mehr Verantwortung mit sich. Beim Thema VLT und deren Leistungen hat EG unseren Vorschlag einer jährlichen Bewertung der VLT durch die Partner sehr interessiert aufgenommen.
Probleme thematisieren
Zudem wurde darüber gesprochen, was nicht funktioniert wie etwa die Abrechnungsproblematik. Laut EG müssten die Partner derzeit große Guthaben haben, da Zahlungsläufe erst vier Mal gelaufen sind. Sämtliche Fehlbuchungen sind korrigiert. Lastschriften sind bis auf weiteres um einen Tag verschoben. Rechnungen bis 19. Oktober 2018 sollten vorhanden sein. Zahlungsavise konnten anfangs nur elektronisch versandt werden, per Post erst seit November. Ursache dafür sind Datenübermittlungsprobleme. Teams von SAP, EG und Esso bemühen sich intensiv, dies so schnell wie möglich zu lösen. Man bedauere die Belastung der Partner sehr und sei sich bewusst, dass dies kein guter Start sei, betonten die Verantwortlichen beim EG-Gespräch (Stand: Ende Oktober).
EG appelliert in diesem Zusammenhang an alle Partner, unbedingt das neue Partnerportal zu nutzen und sich zu informieren. Seit November gibt es dort ein Ticketing-System. Hier können Betreiber alle Probleme zentral eingeben und EG kann kontrollieren, wann und wie diese abgearbeitet werden. Die IG Esso begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich.
Beim Thema Leerstände hat EG eine andere Stellung. Zum Hintergrund: Esso ist nur noch ein Lieferant von Kraftstoffen, weshalb es nicht ausgeschlossen ist, dass EG in Zukunft wie in England mit Shell mit weiteren MÖG zusammenarbeitet. Aktuell kommt Esso seinen vertraglichen Verpflichtungen nur ungenügend nach. Auch wenn die Ursachen wie der extrem niedrigen Stand des Rheins und technische Probleme bei einigen Raffinerien zu Problemen in der ganzen Branche führen, ist gerade Esso immer besonders betroffen. Das liegt daran, dass sich die MÖG von der Belieferung über den Rhein und Vorhandensein von nur wenigen Lagerkapazitäten besonders „angreifbar“ gemacht hat.
EG will bei Esso auf strukturelle Verbesserungen drängen, damit so etwas nicht mehr passiert. Entsprechende Maßnahmen werden schon ergriffen. Auf unsere Anregung hin, wird man sich mit den besonders betroffenen Partnern von Seiten Echo proaktiv in Verbindung setzen, um Schäden möglichst zu kompensieren. Kurzfristig wird es aber, solange der Rhein nicht mehr Wasser führt, weiterhin zu Problemen kommen können. Alle eingeleiteten Hilfsmaßnahmen können nicht jeden Leerstand vermeiden.
Fazit: Es werden voraussichtlich ganz erhebliche Veränderungen auf uns im Jahr 2019 zukommen. Einige werden massiv betroffen sein, bei einigen wird sich wenig ändern. Der ein oder andere wird sich überlegen müssen, ob der Schritt von der Selbstständigkeit in das Angestelltenverhältnis mit der persönlichen Lebensplanung kompatibel ist. EG hat zugesichert, uns weiterhin eng zu informieren und mit uns zu kommunizieren.
(Autor: André Zacharias, Geschäftsführer der IG Esso; der Artikel erschien in Sprit+ 12/2018)
Stellungnahme von Rechtsanwalt Kay Wagner, Ihde & Partner Rechtsanwälte in Berlin, zum Kassenmietverfahren gegen Esso am Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg.
In seinem Urteil vom 27. März 2017 hat der zehnte Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg die Esso zur Erstattung der für das Nucleus- Kassensystem in der Grundausstattung gezahlten Grundmiete verurteilt. Im Ergebnis der vom Bundesgerichtshof geforderten ergänzenden Vertragsauslegung hält das OLG die Kassenpachtklausel der Esso für nicht teilbar, weshalb die Kassenmiete für die „Grundausstattung“ zu hundert Prozent zu erstatten sei. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber im Kern bestand haben, da es sich inhaltlich mit den Entscheidungen anderer OLG-Senate zu andere Farben (zum Beispiel Shell, Deutsche Tamoil) deckt.
Esso ist nach meinen Erfahrungen bisher dennoch nicht bereit, die Kassenmiete freiwillig zu erstatten. Im Gegensatz zu den anderen Farben gibt Esso in der Regel auch keine Verzichtserklärungen in Bezug auf die Verjährung ab. Am 31. Dezember 2018 verjähren die Erstattungsansprüche für Kassenmietzahlungen im Jahr 2015. Esso-Betreiber, die eine Verjährung dieser Ansprüche verhindern wollen, sind daher gut beraten, bis zum Jahresende verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen, also Klage oder einen Mahnbescheid einzureichen. (kw)