Der geplante Energiekostenvergleich für Autos mit Verbrennungsmotor und Fahrzeuge mit alternativen Antrieben stößt bei der Mineralölwirtschaft und Betreibern von Ladesäulen auf Kritik. Nach den Plänen der Regierungskoalition soll künftig an Tankstellen ab einer bestimmten Größe ein Vergleich der Kosten etwa von Benzin, Strom, Erdgas und Wasserstoff je 100 Kilometer für bestimmte Fahrzeuggruppen angebracht werden.
Der Mineralölwirtschaftsverband unterstütze alle Maßnahmen, die Klimaschutz und Transparenz für Verbraucher voranbringen, sagte Hauptgeschäftsführer Christian Küchen der Zeitung "Welt am Sonntag". "Ob die geplante Energiepreis-Information an der Tankstelle dazu zählt, ist eher fraglich."Neben den Kraftstoffpreisen müsse man auch andere Faktoren kennen, um sich für eine Antriebsart zu entscheiden. "Das Potenzial, den Verbraucher umfassend über Kosten und Nutzen verschiedener Mobilitätsoptionen zu informieren, wird so leider nur zu einem sehr kleinen Teil ausgeschöpft", sagte Küchen.
Geplante Regelung schaffe nicht mehr Transparenz, so die Kritik
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem viele Ladesäulenbetreiber organisiert sind, sieht den geplanten Vergleich kritisch. Man begrüße zwar, dass Transparenz geschaffen werden solle. "Die Darstellung der Energiekosten schafft jedoch insbesondere mit Blick auf die Vergleichbarkeit von fossil betriebenen und E-Pkw keine tatsächliche Transparenz, sondern könnte vielmehr zu einer falschen Erwartung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen", sagte eine BDEW-Sprecherin. So sei der Verbrauch im Stadtverkehr völlig anders als bei Autobahnfahrten.
Die Bundesregierung hat kürzlich eine Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes auf den Weg gebracht. Danach soll ab 1. Oktober an allen Tankstellen mit mehr als sechs Zapfsäulen ein Vergleich der Kosten verschiedener Antriebsarten ausgehängt werden. Auf Plakaten oder Bildschirmen sollen dann die Kosten für eine 100-Kilometer-Fahrt mit Super-, E10-Benzin, Diesel, Strom, Wasserstoff, Autogas und Erdgas ausgewiesen werden. Die Daten soll das Bundeswirtschaftsministerium einmal pro Quartal ermitteln. Die Bundesregierung setzt damit eine EU-Vorgabe um.