In einem gemeinsamen Positionspapier der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ schlagen der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik, der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) konkrete Maßnahmen im anstehenden Klimaschutzgesetz 2019 für den vermehrten Einsatz von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft vor.
Nach den vorliegenden Klimaschutzzielen müssen bis 2030 die Treibhausgasemissionen in der Land- und Forstwirtschaft um etwa elf bis 14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent gesenkt werden. Die energetisch bedingten Emissionen der Landwirtschaft aus der Nutzung von Dieselkraftstoff umfassen gegenwärtig eine Höhe von sieben Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Nachhaltig zertifizierte und treibhausgasoptimierte Biokraftstoffe könnten durch Anrechnung auf die sektorale Klimaschutzverpflichtung einen wichtigen Beitrag dazu erbringen, dass die Land- und Forstwirtschaft ihre Klimaschutzverpflichtung erfüllt, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Verbände schlagen daher konkrete Maßnahmen für das neue Klimaschutzgesetz 2019 vor, um den Anteil an erneuerbaren Kraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen:
Die beihilferechtliche Genehmigung auf EU-Ebene müsse bis mindestens 2030 gewährt werden, um die Steuerbegünstigung oder andere Anreize zu ermöglichen und ein Signal der Verlässlichkeit an die Branche zu senden. Hierzu müsse die Bundesregierung bei der EU-Kommission umgehend eine beihilferechtliche Genehmigung bis 2030 beantragen. Die Energiesteuerrichtlinie erlaube eine entsprechende Begünstigung der Land- und Forstwirtschaft. Zudem sei die Einführung eines vereinfachten Steuerentlastungverfahrens bei Bezug von Pflanzenöl, Biodiesel oder Biomethan durch Änderung des Energiesteuergesetzes notwendig. Eine solche Änderung würde den Umstieg auf erneuerbare Kraftstoffe finanziell attraktiver machen und die vom Gesetzgeber gewollte Steuerentlastungswirkung komme so wesentlich besser und mit weniger Bürokratie zum Tragen.
Zusätzlich sollte in einem Marktanreizprogramm eine Investitionsförderung für Schlepper und andere land- und forstwirtschaftliche mobile Maschinen und Geräte, welche mit Pflanzenöl-, Biodiesel-, Biomethan-, Strom- oder zukünftig mit Flex-Fuel-Betrieb verkauft werden, gewährt werden. Die Förderung könne als Darlehen mit Tilgungszuschuss oder als direkter Investitionszuschuss gewährt werden. Eine Finanzierung könne aus dem Energie- und Klimafonds oder über die Agrarinvestitionsförderung (ELER/GAK) erfolgen. Als Zielgröße sollte etwa fünf Jahre lang die Anschaffung von mindestens 10.000 mobilen Maschinen und Geräten gefördert werden. (jr)