Im Ladesäulencheck wird der Fall einer Batterieladung eines ID3 von Volkswagen untersucht. Angenommen wird eine Ladung von 14 kWh Strom für 100 Kilometer Reichweite. Bei den untersuchten Ladesäulenbetreibern fallen hier Kosten zwischen 4,77 und 6,68 Euro (AC-Laden) bzw. 4,77 und 10,77 Euro (DC-Laden) an. Zum Vergleich: Die gleiche Menge Haushalsstrom kostet 4,48 Euro.
Ralph Kampwirth, Unternehmenssprecher von Lichtblick: "Die Daten dokumentieren einen klaren Fall von Marktversagen. Regionale Monopole behindern die Verkehrswende. Die Strompreise für E-Mobilist*innen sind oft intransparent und überhöht. Noch drastischer fallen die Aufschläge für konkurrierende Fahrstrom-Anbieter wie Lichtblick aus. Die willkürliche Preistreiberei der Ladesäulenbetreiber gegenüber Wettbewerbern verstößt gegen das Kartellrecht. Die Situation erinnert an die ersten Jahre im liberalisierten Strommarkt, als Stadtwerke und Konzerne neue Anbieter systematisch diskriminiert haben."
Ein Fortschritt gegenüber früheren Untersuchungen: Mittlerweile rechnen alle Betreiber per Kilowattstunde ab. Zeittarife gibt es nicht mehr. Allerdings ist der Zugang zu den Ladesäulen weiterhin nicht verbraucherfreundlich. Auch sind die Kosten meist intransparent, häufig fallen Zusatzgebühren an - zum Beispiel für längere Aufenthalte am Ladepunkt.
"Ladesäulen sind keine Tankstellen. Der Ladevorgang dauert länger und findet während des Parkens statt. Darum macht es Sinn - ähnlich wie bei den Stromzählern im Haushalt - eine Ladesäulen-Infrastruktur zu schaffen, die allen Wettbewerbern offensteht. Im Gegenzug erhalten die Betreiber ein Durchleitungsentgelt. Dieses Entgelt finanziert künftig den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur", erläutert Lichtblick-Sprecher Kampwirth. Lichtblick fordert von der Politik eine grundlegende Marktreform. Trotz einer Vielzahl von mehr als 1.000 Ladesäulenbetreibern in Deutschland gibt es keinen Wettbewerb. Während heute nur der Betreiber Strom an seine Säulen liefert, sollen die Ladepunkte künftig allen Stromanbietern offenstehen. Ein entsprechendes Modell der Bundesnetzagentur trat zum 1. Juni 2021 in Kraft. Es ist allerdings nicht verpflichtend. Technisch wäre dieser Schritt ohne Umrüstung der bestehenden Ladesäulen möglich. Verbraucher könnten dann frei ihren Fahrstrom-Tarif wählen. Sie könnten an jeder öffentlichen Säule zwischen Flensburg und München mit einer Ladekarte oder App zu einem Preis und auf eine Rechnung laden. (sh)