Gut Ding will bekanntlich Weile haben und so brauchten die Verbände fast ein halbes Jahr länger als geplant, um den Rahmen für einen wichtigen Bestandteil des Verhaltenskodex zu stecken: die Schiedsstelle. „Dass es am Ende trotz konstruktiver und zielorientierter Verhandlungen doch eine Weile gedauert hat, lag daran, dass die praktischen Details zum Verfahrensablauf alle durchdacht und geregelt werden mussten“, erklärt Dirk Claussen, Geschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV). Nun ist es fast geschafft, es fehlt nur noch die notwendige Verfahrensordnung für die Durchführung.
Für die Mitglieder der sieben Verbände, die vor knapp einem Jahr den Verhaltenskodex für die Tankstellenbranche unterzeichnet haben, soll sich das Schiedsgericht zur Anlaufstelle bei Konflikten zwischen den Parteien etablieren. Die Erwartungen, insbesondere von Seiten der Betreiberverbände, sind dabei hoch. „Unsere Mitglieder sollen sich immer dann an die Schiedsstelle wenden, wenn es auf der Kodexgrundlage der sachlich-fairen Direktgespräche nicht zu einer Einigung kommt. Auf der Eskalationsleiter kann die Schiedsstelle Puffer vor einem staatlichen Gerichtsverfahren sein“, sagt beispielsweise Jochen Wilhelm, Geschäftsführer des Tankstellen-Interessenverbands (TIV).
MWV-Mann Claussen sieht das ähnlich: „Die Schiedsstelle ist insbesondere für Fälle geeignet, wo der Gesprächsfaden zwischen den Parteien gerissen ist, es aber nicht um grundsätzliche Rechtsfragen geht.“ Als konkrete Beispiele nennt Markus Pillok, Geschäftsführer des Zentralverbands des Tankstellengewerbes (ZTG), Diskussionen über eine Änderung der Pachthöhe im Zusammenhang mit Einschränkungen des Geschäftsbetriebes der Tankstelle durch eine Baustelle oder Regelungen für den Einsatz neuer Geräte. Wichtig sei dabei, eine Lösung zu finden, ohne dass dabei der Vertrag insgesamt infrage gestellt werde.
„Die Streitfälle, die es nach Auffassung vieler Mineralölgesellschaften nicht gibt, werden dadurch auch in den Mineralölgesellschaften bekannt“, hofft Dieter Tannert, Geschäftsführer des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern, auf deren Initiative hin der Verhaltenskodex ins Leben gerufen wurde. Er sieht die Schiedsstelle als wichtigen Teil des Kodex: „Die Praxis beginnt jetzt erst wirklich, wenn die Schiedsstelle ihre Arbeit aufnimmt und wenn die Streitigkeiten auch der Schiedsstelle zugetragen werden können.“
Beide Seiten müssen zustimmen
Bei der Erarbeitung der Schiedsstelle haben sich die Verhandlungspartner darum bemüht, das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten: Über die Verbände erhalten die Mitglieder ein Formular, auf dem Angaben zu den beteiligten Parteien, der jeweiligen Verbandsmitgliedschaft und dem Anlass der Beantragung des Schiedsverfahrens gemacht werden müssen. Dieses Schreiben wird an die IHK Hagen weitergeleitet, die als eine Art Abwicklungsinstitution die Verwaltung der Schiedsstelle übernimmt. Außerdem muss eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro gezahlt werden.
Die IHK leitet dann den Antrag an die andere Vertragspartei weiter, die der Durchführung des Schiedsverfahrens zustimmen muss. Ist das der Fall, müssen sich die beiden Parteien auf eine der folgenden drei Verfahrensvarianten einigen:
+ Regelschiedsverfahren: Schlichtungsverfahren, bei dem die Parteien unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage und dem Kodexinhalt zu einer gütlichen Einigung bewegt werden sollen;
+ Schiedsgerichtsverfahren: Es ähnelt einem staatlichen Gerichtsverfahren, bei dem der Schiedsrichter am Ende eine Entscheidung fällt, die von allen Parteien akzeptiert werden muss;
+ Mediationsverfahren: Eine Lösung wird von den Parteien allein ausgearbeitet, der sogenannte Mediator ist nur verfahrensverantwortliche und nicht inhaltsverantwortliche Person.
Gemeinsam mit Volker Brüggemann, der je nach Verfahrensart als Schiedsrichter oder Mediator fungiert, wird eine Lösung des Konflikts gesucht beziehungsweise erarbeitet). Mit Brüggemann, da sind sich alle Verbände einig, habe man den richtigen Mann für die Schiedsstelle gefunden: „Er ist als ehemaliger Präsident des Landgerichts Bochum ein hervorragender Kenner des deutschen Rechts, zugleich eine integre und honorige Persönlichkeit mit sehr viel Erfahrung aus dem Bereich der Mediation“, ist Thomas Drott, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesverband Tankstellen und gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG), überzeugt.
Warten auf den Startschuss
Da das Schiedsgericht seine Arbeit noch nicht aufgenommen hat, gibt es bisher noch keine Anträge. Beim TIV hat man laut Wilhelm aber schon einige Fälle auf dem Schirm, die für die Schiedsstelle geeignet wären. „Es wird dann darauf ankommen, dass die Gesellschaften mitspielen und sich nicht wegducken“, betont Wilhelm. Axel Graf Bülow, Geschäftsführer des Bundesverbands freier Tankstellen, sieht dem optimistisch entgegen: „Wir haben uns auf ein faires und von allen Parteien getragenes Verfahren geeinigt. Das ist eine gute Ausgangsbasis für die Zukunft.“
Weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem Verband.
(Autor: Annika Beyer; Der Artikel erschien in Ausgabe 3/2016 von Sprit+.)