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Interview: Der Schlichter-Richter

04.03.2016 07:40 Uhr
Interview: Der Schlichter-Richter
Der pensionierte Richter Brüggemann passte mit seiner Mediatorerfahrung perfekt in das Anforderungsprofil.
© Foto: Annika Beyer

Volker Brüggemann ist Vorsitzender der Schiedsstelle, vor der Betreiber und Mineralölgesellschaften ­künftig Uneinigkeiten lösen können. Wie die Parteien von seiner Ausbildung zum Mediator profitieren, erzählt der ehemalige Richter im Interview mit Sprit+.

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Herr Brüggemann, hatten Sie während Ihrer Zeit als Richter schon mit der Tankstellenbranche zu tun?

Ich hatte hin und wieder Streitigkeiten zwischen Tankstellenbetreibern und Mineralölgesellschaften zu verhandeln. Dabei ging es zumeist um die Auslegung von Pachtverträgen. Weitere Branchenvorkenntnisse habe ich nicht.

Trotzdem hat man Sie im Herbst 2015 gefragt, ob Sie die Aufgabe des Schiedsrichters übernehmen wollen. Wie ist man auf Sie gekommen?

Mein Nachfolger als Präsident des Landgerichts Bochum wurde von den Verbänden angeschrieben, ob er jemanden kenne, der richterliche Erfahrung hat, sich mit Schlichtungsverfahren auskennt und im Idealfall pensioniert ist. Er hat dann mich angerufen und den Kontakt zu den Verbänden hergestellt. Ich fand diese Idee interessant und so sind die Dinge ins Rollen gekommen.

Was hat Sie an dieser Aufgabe gereizt?

Ich war weit über 35 Jahre richterlich tätig und musste bei vielen Streitfällen Entscheidungen treffen. Im Laufe der Jahre habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass Konflikte eigentlich wesentlich effektiver aus dem Weg geschafft werden können, wenn die beteiligten Parteien daran mitwirken, einen Streitpunkt gemeinsam zu lösen. Und das Schiedsgericht bietet verschiedene Möglichkeiten, Schlichtungen ohne eine richterliche Entscheidung herbeizuführen.

Welche Möglichkeiten sind das?

Zum Beispiel das Regelschiedsverfahren. Dabei handelt es sich um ein Schlichtungsverfahren, bei dem der Vorsitzende der Schiedsstelle keine Entscheidungs­befugnis hat. Die Aufgabe des Schiedsrichters besteht vielmehr darin zu erläutern, wie er die Rechtslage sieht und welche Lösungsansätze in Betracht kommen kön­nen. Die Parteien müssen dann versuchen, eine Einigung zu erzielen oder sie schließen sich dem Vorschlag des Schiedsrichters an. Eine weitere Möglichkeit ist das Mediationsverfahren.

Wie genau läuft das ab?

Die Mediation ist ein besonderes Verfahren, bei dem die Parteien ebenfalls gemeinsam zu einer Lösung kommen sollen. Allerdings erläutert der Mediator dabei nicht die Sach- und Rechtslage, sondern er befragt zunächst die Parteien, wie sie den Streitpunkt sehen und klärt dann ab, wo Übereinstimmungen beziehungsweise Dif­ferenzen bestehen. Seine Aufgabe ist es dann, die Parteien dazu zu bringen, selbst Vorschläge für die Lösung der Streitigkeiten zu erarbeiten. Der Mediator gibt also Anregungen, strukturiert das Gespräch und hilft, wenn es ins Stocken gerät. Ansonsten hält er sich zurück.

Sie haben für dieses Verfahren eine spezielle Ausbildung gemacht und seitdem schon viele Mediationen durchgeführt. Inwieweit profitiert das Schiedsgericht davon?

In der Ausbildung habe ich gelernt, wie man die Beteiligten zum Sprechen bringt. Das ist wichtig, denn manchmal ist es schwierig, die Hemmungen der Parteien, über ihren Konflikt zu reden, abzubauen. Außerdem muss ein Mediator wissen, wann er eingreifen muss, denn die Parteien sind häufig sehr emotionsgeladen. Dann gilt es zu verhindern, dass sie sich „gegenseitig an die Gurgel gehen“. Damit wäre die Grundlage für eine sachliche Gesprächsatmosphäre zerstört. Daher muss der Mediator zu diesem Zeitpunkt das Gespräch wieder an sich ziehen und für Ruhe sorgen. Dafür ist Erfahrung sehr wertvoll.

Es spricht also aus Ihrer Sicht einiges für die Mediation …

Ja, ich würde mir wünschen, dass sich möglichst viele für dieses Verfahren entscheiden. Schließlich ist das Ziel, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten leben können und hinter der sie gemeinsam stehen. Das ist allemal besser, als wenn der Herr in der schwarzen Robe da oben sitzt und vorschreibt, wie der Fall aufgrund seiner Überlegungen zu lösen ist. Letztendlich muss jeder für sich abwägen, ob er lieber einen Vergleich durch ein Regelschieds- oder Mediationsverfahren erzielen will oder ob er das klassische Schiedsgerichtsverfahren bevorzugt.

In welchen Fällen macht das Schiedsgerichtsverfahren Sinn?

Dieses Verfahren ist meiner Meinung nach eigentlich nur dann eine Alternative, wenn Parteien so tief zerstritten sind, dass eine Einigung gar nicht mehr möglich ist. Der Schiedsrichter hat dann die Entscheidungsbefugnis und die Parteien müssen sich an den Schiedsspruch halten.

Also eigentlich wie beim normalen Gericht. Welchen Vorteil hat die Schiedsstelle dann im Vergleich dazu?

Es ist mit Sicherheit schneller und in der überwiegenden Anzahl der Fälle billiger, weil weniger Nebenkosten anfallen. Beim Regelschiedsverfahren und bei der Mediation sollen sich die Parteien über die Kosten einigen, wobei eine Kostenteilung bei der Mediation der Regelfall sein wird, beim Schiedsgerichtsverfahren muss in der Regel der Unterlegene die Kosten zahlen. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie umfangreich das Verfahren ist. Je länger es dauert, desto teurer wird es natürlich. Wenn ich auf Wunsch der Parteien zu einem bestimmten Verhandlungsort fahren soll, dann kommen außerdem noch Reisekosten dazu. Wie viel konkret ein einzelnes Verfahren kosten wird, lässt sich pauschal vorher nicht sagen.

Sie sprechen von Reisekosten. Ist kein fester Ort für das Schiedsgericht geplant?

Doch. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer Hagen wird Räum­lich­keiten zur Verfügung stellen, in denen die Verfahren durchgeführt werden können. Sie nimmt außerdem die Anträge entgegen und schickt sie dem Antragsgegner zu. Wenn dieser der Verhandlung vor dem Schiedsgericht zustimmt, werden die Unterlagen an mich weitergeleitet. Auch für die Aktenverwaltung wird die IHK zuständig sein. Sie fungiert also als eine Art Geschäftsstelle für das Schiedsgericht. Wenn die Parteien aber an einem anderen Ort verhandeln wollen, kann das auch geschehen. Ich reise dann dorthin.

Einen Antrag stellen können nur Mitglieder der sieben Verbände, die im vergangenen Jahr den Verhaltenskodex unterzeichnet haben. Was halten Sie persönlich von diesem sechsseitigen Schriftstück?

Ich finde, dass man dem Verhaltenskodex das Bestreben aller Beteiligten ansieht, gut zusammenzuarbeiten. Ich weiß natürlich nicht, wie die Situation in der Branche vor dem Kodex war, weil ich erst jetzt in die Materie eingestiegen bin. Aber ich glaube, dass Streitigkeiten relativ zügig geregelt werden können, wenn man sich an den Kodex hält. Das ist ein sehr positiver Ansatz von den Verbänden, den man nur begrüßen kann.

Sollen denn Erfahrungen aus dem Schiedsgericht in den Verhaltenskodex eingearbeitet werden, wenn dieser Ende 2019 ausläuft?

Ich habe den Eindruck, dass die Verbände sehr interessiert daran sind zu sehen, was die Schiedsstelle macht und wie oft sie in Anspruch genommen wird. Ich werde ihnen gegenüber deshalb entsprechende Angaben machen. Dann wird man 2019 sehen, ob und wie es sich auf den Kodex auswirken wird.

(Das Gespräch führte Annika Beyer; Das Interview erschien in Ausgabe 3/2016 von Sprit+.)

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