Wie das Statistische Bundesamt am 18. April gemeldet hat, liegt der Zigarettenabsatz im ersten Quartal 2019 um 10,6 Prozent über dem des Vorjahresquartals. Auch beim Feinschnitt stieg der Absatz um 7,4 Prozent an. Dieser leichte Anstieg resultiert aus der Vorproduktion im Vorfeld der Umstellung auf rückverfolgbare Tabakerzeugnisse und ist nicht durch eine verstärkte Konsumentennachfrage induziert.
Die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU schreibt ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystems - Track & Trace (T&T) - vor, um den illegalen Handel von Tabakerzeugnissen entlang der legalen Lieferkette bis zur ersten Verkaufsstelle zu bekämpfen. Zigaretten- und Feinschnittpackungen dürfen ab dem 20. Mai 2019 nur noch mit einem individuellen Packungscode und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal hergestellt werden. Packungen, die vor dem 20. Mai 2019 hergestellt wurden, können noch ein Jahr lang abverkauft werden. Für sonstige Tabakerzeugnisse gilt diese Regelung erst ab dem 20. Mai 2024.
Der individuelle Packungscode muss für deutsche Zigaretten- und Feinschnittprodukte von einer unabhängigen Ausgabestelle, der Bundesdruckerei, bezogen werden. Zudem müssen sich alle Wirtschaftsbeteiligten entlang der Lieferkette bei der Bundesdruckerei registrieren lassen. Neben den Herstellern und Importeuren sind das 90.000 Händlern mit bis zu 400.000 Standorten in Deutschland. Alle Daten müssen in eine von der EU-Kommission benannte, unabhängige EU-weite Datenbank gemeldet werden, die aber erst am 10. Mai 2019 an den Start gehen kann. Die Bundesdruckerei wollte ursprünglich mindestens sechs Wochen vor dem 20. Mai 2019 mit der Registrierung beginnen und bereits vor dem offiziellen Termin Codes vergeben, ist aber genauso wie die Hersteller und der Handel von dem rechtzeitigen Funktionieren der technischen Schnittstellen des EU-weiten Datenbankbetreibers abhängig. Die gleichen Probleme stellen sich nicht nur für Deutschland, sondern auch für alle anderen EU-Staaten. (jr)