Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen, trotzdem achten viele nicht immer darauf. Sicher ist auch, dass man nach Cannabiskonsum und als Konsument harter Drogen nicht auf die Straße gehört. In diesem Fall gibt es keine tolerierten Grenzwerte. Wenn die Polizei bei einer Verkehrskontrolle Drogen- oder übermäßigen Alkoholkonsum nachweisen kann, droht in der Regel ein Bußgeld sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Um den Führerschein wiederzuerlangen, ist bei der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) in einigen Fällen auch ein Abstinenznachweis erforderlich. TÜV SÜD Life Service bietet zwei Kontrollprogramme zum Nachweis der Alkohol- beziehungsweise Drogenabstinenz an. Wie diese genau ablaufen und was es zu beachten gibt, weiß Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung von TÜV SÜD Life Service.
Nach einer Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stellt sich zunächst die zentrale Frage nach den Ursachen und Hintergründen. Handelt es sich um einen einmaligen Ausrutscher oder hat der Betroffene eine Abhängigkeit? Liegen Hinweise auf ein schwerwiegendes Problem vor, ist vor der MPU der Nachweis einer längerfristigen Abstinenz Voraussetzung. Hierfür gibt es verschiedene Methoden.
Nachweis der Alkoholabstinenz
Um die Alkoholabstinenz nachzuweisen, können Urinproben oder eine Haaranalyse zum Einsatz kommen.
- Urinprobe: Beim Nachweis durch Urinproben werden mehrere kurzfristig anberaumte Laborkontrollen durchgeführt. Die Proben werden laborchemisch auf das Vorkommen von EtG (Ethylglucuronid), ein Abbauprodukt von Alkohol, untersucht. Wird kein EtG gefunden, deutet dies darauf hin, dass der Betroffene in den Tagen vor der Kontrolle keinen Alkohol getrunken hat. Für Führerscheinfragen wird die Abstinenzdokumentation in der Regel über einen Zeitraum von einem halben Jahr (vier Kontrollen) oder einem ganzen Jahr (sechs Kontrollen) durchgeführt. "Falsch positive Ergebnisse kann es bei dieser Art des Tests übrigens nicht geben. Denn nur, wenn wirklich Alkohol aufgenommen wurde, kann EtG nachgewiesen werden. Vorsicht ist allerdings bei Medikamenten geboten, denn auch der Alkohol aus Medikamentenlösungen kann als EtG im Urin erscheinen. Im Vorfeld ist es daher wichtig, dass die Einnahme von Medikamenten angesprochen wird und dass man seinen behandelnden Arzt über die Durchführung eines Abstinenzkontrollprogrammes informiert", so Häußler.
- Haaranalyse: Auch im Haar kann EtG nachgewiesen werden und das rückwirkend für einen Zeitintervall von drei Monaten. Personen, die bereits vor Vereinbarung eines Abstinenz-Checks über einen längeren Zeitraum abstinent leben, können durch eine Haaranalyse daher maximal drei Monate Zeit sparen. Allerdings ist die Methode bei behandeltem Haar nicht immer sinnvoll, da Colorationen oder Haarfärbemittel den Test verfälschen können. Dies sollte im Vorfeld abgeklärt werden.
Drogenscreening
Auch ein Verzicht auf Drogen kann mittels Urinprobe oder Haaranalyse nachgewiesen werden.
- Urinprobe: Die Abgabe der Urinproben erfolgt in unregelmäßigen Zeitabständen und wird unvorhersehbar und kurzfristig (Terminbekanntgabe nur einen Tag vor der Urinabgabe) einbestellt. Dabei werden alle Drogensubstanzen und relevanten Medikamente erfasst und der Verdünnungsgrad des Urins gemessen. Um Manipulationen auszuschließen, müssen die Proben unter Sichtkontrolle abgegeben werden. In der Regel werden auch hier vier Kontrollen in sechs Monaten oder sechs Kontrollen in zwölf Monaten durchgeführt.
- Haaranalyse: Anhand einer Haaranalyse kann der Beleg einer Drogenabstinenz über einen längeren Zeitraum erbracht werden. Beim Konsum von Betäubungsmitteln gelangen die Stoffe über den Blutkreislauf in die Haarpapillen, wo sich die Abbauprodukte während des Verhornungsprozesses in der Haarstruktur einlagern. Nach knapp zwei Wochen kommen sie an die Hautoberfläche und können dann laborchemisch nachgewiesen werden. Bei der Haaranalyse werden von einem Arzt am Hinterkopf zwei bleistiftdicke Haarstränge direkt am Haaransatz abgeschnitten und zur Analyse ans Labor gegeben. Bei zu kurzen Haaren ist diese Methode nicht möglich, da sich die Dauer der Drogenabstinenz nur in Abhängigkeit von der jeweiligen Haarlänge belegen lässt. "In der Regel gilt: Ein Zentimeter Haarlänge entspricht etwa einem Monat Wachstum. Daher müssen für den Beleg einer sechsmonatigen Drogenfreiheit sechs Zentimeter Haarlänge untersucht werden", erklärt die Expertin. Ist der Beleg einer zwölfmonatigen Drogenfreiheit gefordert, werden im Abstand von sechs Monaten zweimal sechs Zentimeter Haarlänge untersucht.