Der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) unterstützt auch in diesem Jahr als Kooperationspartner die Schulungsinitiative Jugendschutz des Arbeitskreises Alkohohl und Verantwortung des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosenindustrie und Importeure. Auf der eigens eingerichteten Homepage www.schu-ju.de können Mitarbeiter in Tankstellen kostenfrei an einem Online-Training zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes teilnehmen und sich im Anschluss daran den 15 Testfragen stellen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten sie per E-Mail ein persönliches Schu-Ju-Zertifikat. Es empfiehlt sich, eine Kopie davon zur Personalakte zu nehmen und alle Mitarbeiter anzuhalten, an diesem Training und Test teilzunehmen.
Zum einen geht es darum, Jugendliche vor dem übermäßigen Genuss von Alkohol zu schützen, zum anderen darum, die gesetzlichen Vorschriften strikt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann dies ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Außerdem werden weitere Verschärfungen der gesetzlichen Vorschriften nur dann zu vermeiden sein, wenn die Händler, insbesondere auch die Tankstellenshops, diese jederzeit einhalten. Kurz gesagt darf Alkohol in gar keiner Form, also auch nicht als Bier, Biermischgetränk, Wein, Sekt oder weinhaltiges Mischgetränk an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Die vorgenannten Sorten dürfen erst ab einem Alter von 16 Jahren verkauft werden. Erst ab 18 Jahren dürfen auch andere Spirituosen oder spiritousenhaltige Mischgetränke verkauft werden. Da das Alter optisch oft nicht feststellbar ist, ist es dringend erforderlich, sich von entsprechenden Personen stets den Ausweis zeigen zu lassen und das Alter zu kontrollieren. Im Zweifelsfall hat ein Verkauf zu unterbleiben.
Die Ordnungsämter führen teilweise eigene Kontrollen mit zum Beispiel 17-jährigen Personen durch und überprüfen das Verkaufsverhalten stichprobenartig. Die Schu-Ju-Initiative hat eine Broschüre „Informationen für die Tankstelle“ (Stand 4/2019) herausgegeben, die kostenfrei auch beim BTG angefordert weden kann. (Thomas Drott, Geschäftsführer BTG)