Der ZTG appelliert an die Bundesregierung, die Förderung von Autogas auch über das Jahre 2018 fortzusetzen. Ende Januar wurden Pläne des Bundesfinanzministeriums bekannt, die Steuerprivilegien für Autogas (Liquefied Petroleum Gas, LPG) nicht bis 2021 zu verlängern, sondern bereits Ende des kommenden Jahres auslaufen zu lassen. Das sei unsozial, unökologisch und mittelstandsfeindlich, kritisiert Jürgen Ziegner, Geschäftsführer des ZTG.
"Die einzige wirtschaftlich vernünftige Möglichkeit für Verbraucher mit geringerem Einkommen, durch Gasbetrieb zur CO2-Reduktion beizutragen, ist der Erwerb eines Autogas-Gebrauchtwagens oder die entsprechende Umrüstung eines Gebrauchtwagens", führt Ziegner aus. Neue Erdgas-Fahrzeuge seien deutlich teuer, gebrauchte gäbe es kaum. Laut dem aktuellen Gesetzentwurf, soll der Steuervorteil von Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) nicht 2024 auslaufen, sondern auf 2026 verlängert werden, ab 2024 abschmelzend.
Die Streichung des Privilegs für Autogas ist laut ZTG außerdem ein Wortbruch, den die 7.000 Autogas-Tankstellen hart zu spüren bekämen. "Viele Tankstellen haben im Vertrauen auf eine weitere Förderung – wie sie der Bundestag noch 2015 beschlossen hat – erst vor kurzer Zeit erhebliche Investitionen vorgenommen, ob in neue Autogas-Säulen oder in einen verbesserten Anfahrtsschutz", sagt Ziegner. Die meisten dieser Autogas-Tankstellen seien Eigentümer geführte Stationen, Erdgas-Tankstellen hingegen würden vor allem von großen Konzern betrieben. "Wenn jetzt also das Erdgas-Privileg bewahrt, das für Autogas aber abgeschafft wird, dann hilft das den Konzernen und schadet dem Mittelstand", erklärt der ZTG-Geschäftsführer.
Hinzu komme der ökologische Aspekt: "Die CO2-Einsparung mag bei Autogas etwas geringer als bei Erdgas sein, durch die weitaus größere Anzahl von Autogas-Fahrzeugen wird dieser Effekt aber mehr als ausgeglichen." Die Absicht, Autogas ab 2019 nicht mehr, Erdgas dagegen weiterhin steuerlich zu bevorzugen, werde keine positive Entwicklung bei Erdgas herbeiführen. (ab)