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Zigarettenverband protestiert: Ernährungsminister will Tabakwerbung verbieten

29.06.2015 10:37 Uhr
Noch erlaubt: Öffentliche Tabakwerbung
Ernährungsminister Schmidt will die Tabakwerbung wie hier auf einem Plakat komplett verbieten.
© Foto: picture alliance/dpa/Wolfram Steinberg

Christian Schmidt will die EU-Richtlinie strenger umsetzen als nötig: Er möchte ein komplettes Werbeverbot für Tabakprodukte. Der Deutsche Zigarettenverband kritisiert die Pläne. Sie seien nicht mit dem Verfassungsrecht vereinbar.

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Ernährungsminister Christian Schmidt möchte die Werbung für Tabakprodukte in Deutschland komplett verbieten. Auch im Kino und auf Plakaten solle künftig nicht mehr für Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten und Feinschnitt geworben werden dürfen. Gegenüber der "Bild"-Zeitung erklärte er: "Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass eine allgegenwärtige Werbung in der Öffentlichkeit den Einstieg in das Rauchen aktiv fördert." Dies konterkariere die Bemühungen in der Tabakprävention gerade bei Kindern und Jugendlichen.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) kritisierte die Pläne: Sie seien aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Sollte der Entwurf Gesetz werden, würde damit für eine ganze Branche "eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung" gelten, erklärte Geschäftsführer Jan Mücke. Auch das Argument von Schmidt, Werbung konterkariere die Tabakprävention lässt Mücke nicht gelten: "Ein Tabakwerbeverbot hat keinen signifikanten Einfluss auf die Raucherquote und ist als jugendschutzpolitisches Instrument offensichtlich ungeeignet". Seit Jahren sinke die Raucherquote bei Jugendlichen in Deutschland stärker als in Ländern, wo es bereits ein komplettes Werbeverbot gebe.

Mit dem geplanten Werbeverbot geht Ernährungsminister Schmidt über die neue EU-Richtlinie für Tabakprodukte hinaus. Die Richtlinie schreibt beispielsweise vor, dass die Warnhinweise auf Zigaretten- und Tabakpackungen künftig 65 Prozent der Vorder- und Rückseite einnehmen sowie Text und Bild kombinieren müssen. Von einem kompletten Werbeverbot ist allerdings nicht die Rede. Bis Mai 2016 muss Deutschland die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umsetzen. (ms)

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