Wer ab Oktober 2019 als neues Mitglied in den BTG eintritt, zahlt für 2019 keinen Mitgliedsbeitrag mehr, sondern erst ab 2020 und spart außerdem die Aufnahmegebühr in Höhe von 100 Euro.
Als Mitglied profitieren Unternehmen von über 60 Jahren Erfahrung in den Branchen Tankstellen und Autowäsche. Im Bereich Tankstellen vertritt der Verband sowohl Eigentümer als auch Pächter. Der Bereich Autowäsche umfasst neben der Begleitung des Geschäfts der Portalwäsche die Nutzfahrzeugwäsche, Waschstraßen und SB-Waschplatzanlagen-Betreiber. Diese bilden sogar seit diesem Jahr eine eigene Fachgemeinschaft, die Interessengemeinschaft IG SB-Waschpark im Rahmen des BTG.
Der BTG vertritt außerdem die Interessen der Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Mineralölgesellschaften, Herstellern, Presse und Öffentlichkeit. Zudem berät der Verband individuell, zum Beispiel in Vertragsfragen, gleich ob es sich um Rechtsfragen aus laufenden Verträgen oder um die Durchsetzung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs handelt. Auch im Bereich der Autowäsche unterstützt der BTG seine Mitgliedsunternehmen bei Vertragsfragen, etwa bei Themen wie Arbeits-, Handels- oder Pachtvertragsrecht. Außerdem beschäftigt sich der BTG hier mit Schäden an und durch Fahrzeugwaschanlagen und unterhält eine umfangreiche Urteilssammlung sowie viele Merkblätter, die nur für Mitgliedsunternehmen kostenfrei zugänglich sind.
Weitere Informationen finden Sie unter www.btg-minden.de oder Sie fordern die Unterlagen direkt in der Geschäftsstelle in Minden an (Tel.: 0571/886080, E-Mail: info@btg-minden.de). (ab)
In diesem Jahr veranstaltet der BTG wieder den Autowaschkongress am 4. und 5. November 2019 im Sauerland Stern Hotel Willingen. Die Einladung finden Sie untenstehend als Download.