Der Tankstellen-Interessenverband (TIV) fordert von der rheinland-pfälzischen Landesregierung ein Ende des Betriebsverbots für Autowaschanlagen an Sonntagen. "Das Sonntagswaschverbot ist nicht mehr zeitgemäß", erklärte der Verband am Mittwoch (31.1.) in Mainz. Rund 85 Prozent der Autofahrer befürworten eine Abschaffung. Das habe eine landesweite Umfrage des TIV ergeben, bei der an mehr als 100 der 750 Tankstellen im Land Rheinland-Pfalz insgesamt 35.000 Kunden befragt wurden. Außerdem bedeute das Verbot für die Tankstellenbetreiber laut TIV grob geschätzt eine jährliche Gewinneinbuße zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
Kritik an der Forderung kommt unter anderem von kirchlicher Seite. "Ich halte den Betrieb von Autowaschanlagen am Sonntag für total überflüssig", sagte Hans-Georg Orthlauf-Blooß, Betriebsseelsorger im Bistum Mainz. Auch der Mitarbeiter, der Felgen schrubbe, solle die Möglichkeit haben, den arbeitsfreien Sonntag etwa mit der Familie und Freunden zu verbringen.
Grundlage für die umstrittene Regelung ist das Feiertagsgesetz in Rheinland-Pfalz. Demnach sind an Sonn- und Feiertagen, "alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen". Nur in sechs Bundesländer gilt ein absolutes Sonntagswaschverbot und zwar in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Bayern und in Hessen ist eine Erlaubnis der der Gemeinde überlassen und
diese Erlaubnisse werden großzügig gehandhabt. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist
die Autowäsche an Sonntagen prinzipiell erlaubt. (dpa/ab)