-- Anzeige --

Urteil: Urlaub muss ermöglicht werden

12.02.2018 15:54 Uhr
Urteil: Urlaub muss ermöglicht werden
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union.
© Foto: picture alliance / dpa

Ein Arbeitnehmer, der seinen Mitarbeitern die Urlaubszeit nicht vergütet, kann auch noch nach Jahren verklagt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

-- Anzeige --

Ermöglicht ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht, seinen Jahresurlaub zu nehmen, verfällt dieser nicht und der Arbeitnehmer hat auch noch nach Jahren Anspruch auf Bezahlung. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Ein Arbeitnehmer hatte von 1999 bis 2012 für ein Unternehmen gearbeitet, und, weil der Arbeitgeber nicht bereit war, auch während der Urlaubszeit Geld zu zahlen, Urlaub nicht genommen beziehungsweise hatte für genommenen Urlaub keine Vergütung bekommen. Als er in Ruhestand ging, verlangte er eine Entschädigung für den nicht genommenen oder nicht bezahlten Urlaub und bekam Recht.

Der Gerichtshof stellte klar, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub ermöglichen muss. Sinn und Zweck von Urlaub ist, dass eine Erholungsphase besteht, in der der Arbeitnehmer neue Kraft für das Unternehmen sammeln kann. Dieser Zweck kann aber nicht erreicht werden, wenn der Arbeitnehmer sich während seiner Urlaubszeit Sorgen um sein Geld machen muss. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber sich aber auch nicht darauf berufen, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer 15-monatigen Frist den Urlaub nehmen muss, wie dies im Krankheitsfall ist. Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber zu schützen, damit nicht Urlaub so angesammelt werden kann, dass der Arbeitnehmer gleich für mehrere Monate ausfällt. In dem hier entschiedenen Fall ist der Arbeitgeber jedoch nicht schutzwürdig, sodass für den gesamten Zeitraum Geld zu zahlen war. Wenn der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, seinen Urlaub zu nehmen, hat er auch die Konsequenzen zu tragen. (ctw)

Europäischer Gerichtshof
Urteil vom 29.11.2017
Aktenzeichen C-214/16

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Sprit+ Online ist der Internetdienst für den Tankstellenmarkt und richtet sich an Tankstellenunternehmer, Waschbetriebe, Mineralölgesellschaften und Verbände. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Politik, Shop/Gastro, Tank-/Waschtechnik und alternative Kraftstoffe enthält die Seite ein Branchenverzeichnis. Ergänzt wird das Online-Angebot um betriebswirtschaftliche Führung/Personalien und juristische Angelegenheiten. Relevante Themen wie E-Zigaretten, Energiemanagement und Messen findet man hier ebenso wie Bildergalerien und Videos. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Ein kostenloser Newsletter fasst 2x wöchentlich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Sprit+ ist offizielles Organ der IG Esso.